Der Wurst-Uli (Hoeness) hat sich über seine Strafhaft beschwert. Im Wortlaut auf SPON liest sich das dann so: “Ich bin der einzige Deutsche, der eine Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen. … Ich habe über 40 Millionen Strafe gezahlt. Trotzdem entschied ich mich, ins Gefängnis zu gehen.
Das Landgericht Berlin hat zwei so genannte “Autoraser” wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei deren Rennen war ein Unbeteiligter zu Tode gekommen. Das Strafmaß dürfte vielen ungewöhnlich hoch erscheinen, denn mit Mord verbinden die meisten andere Verhaltensweisen. Man kann sich fragen, ob zu Recht.
Stellen Sie sich mal vor, Sie wollten in einen Supermarkt, einkaufen. Schon am Eingang weist man Sie ab. Sie kämen dort nicht hinein – mit der Begründung: Letztes Jahr um diese Zeit wäre eine Gruppe von Leuten im Supermarkt gewesen, von denen einige vielleicht geklaut hätten. Und Sie sähen einigen aus dieser Gruppe ähnlich.
Offenbar steht es schlecht um Deutschland. Wir scheinen in einer Art Meinungsdiktatur zu leben. Diesen Eindruck bekommt man zumindest, wenn man z. B. diesen Artikel im “Focus” liest. Angeblich werde der gesellschaftliche Diskus von “Denk- und Sprechverboten” beherrscht; die Gesellschaft wäre “per se sozialdemokratisch”, was der Autor ohne weitere Erläuterung für etwas Schlechte …
Die Partei “Die Partei” ist eigentlich gar keine Partei, sondern Satire, weshalb ein anständiger Demokrat sie nicht wählen sollte. Das ist in etwa die Meinung der Autorin eines Kommentars auf “bento”, der hier zu finden ist. Übrigens klärt uns “bento” sogar mit einem Extra-Kästchen darüber auf, was eine “Meinung” sei.
Das Netz – oder der einschlägige Teil davon – feiert die Bundesvorsitzende der AfD, Alice Weidel. Anlass ist ein Auftritt bei Anne Will am Sonntag. Ein Rechtsanwaltskollege meint auf Facebook sogar, sie habe Thomas Oppermann (SPD) dort “vorgeführt wie einen Anfänger”. Wie sie das gemacht hat, was sie da gemacht hat, ist spannend zu überprüfen und einigermaßen lehrreich.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass die Dublin-Regeln auch in Extremsituationen gelten Allerdings dürften Länder auch freiwillig Flüchtlinge aufne
In Thüringen gibt es zwei zugelassene Rechtsanwälte, die werben im Internet und auf großflächigen Plakaten in ihrer Region damit, “Volksanwälte” zu sein. Bemerkenswert an dieser Werbung ist, dass die beiden Herren Werbung nicht für sich als Rechtsanwälte machen, sondern für eine Partei, deren örtliche Spitzenkandidaten sie gleichzeitig sind.
Ein Rechtsanwalt hatte Richtern vorgeworfen, schlimmer als der berüchtigte NS-Richter Roland Freisler zu sein. Das ist nicht strafbar, meint das OLG München
Bis letzten Freitag regierte in Niedersachsen eine rot-grüne Koalition mit einer Stimme Mehrheit. Die ist jetzt weg, weil eine Hinterbänklerin der Grünen findet, dass ihre Partei unter anderem die “die Sorge der Bürger vor Wölfen*” nicht ernst genug nähme. Damit werden wir wahrscheinlich auf das Niveau eingestimmt, auf dem der bevorstehende Wahlkampf in Niedersachsen stattfinden dürfte.
Die abtrünnige Grünen-Abgeordnete Twesten legt nach: Ihren Rückzug aus der Partei begründet sie inhaltlich. Die Grünen hätten etwa die Sorge der Bürger vor Wölfen ignoriert. Kritik weist sie zurück.
Haben Sie WhatsApp auf Ihrem Smartphone auch schon gelöscht? Aus Angst, Sie könnten abgemahnt werden? Weil das Amtsgericht Bad Hersfeld irgendwann im Mai sowas angeblich mal in ein “Urteil” geschrieben hat? Nun seien Sie mal nicht so ängstlich! Trauen Sie sich was! Mindestens die Hälfte von dem, vor dem jetzt panisch gewarnt wird, steht in der Entscheidung übrigens gar nicht drin.
Jeden Whatsapp-Kontakt um Zustimmung bitten – dazu hat ein deutsches Gericht eine Mutter verdonnert. Schöner Aufreger! Dabei zeigt das Urteil ein viel gravierenderes Problem.
In Berlin wurde ein Fahrradfahrer getötet, weil der Fahrer eines im absoluten Halteverbot stehenden Autos unachtsam die Fahrertür geöffnet und damit den Fahrradfahrer zu Fall gebracht hat. Die Berliner Presse berichtet hier. Bei dem Täter soll es sich um einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft gehandelt haben.
In Berlin ist ein Radfahrer tödlich verunglückt – er fuhr ungebremst gegen eine plötzlich geöffnete Autotür. Wie kann man sich gegen solch schwere Unfälle schützen? Und was müssen Autofahrer beachten?
Kennen Sie Bußgeldverfahren? Das ist, wenn Sie z. B. zu schnell mit dem Auto unterwegs waren und mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Dann landen Sie vor dem Einzelrichter in Strafsachen am Amtsgericht. Termin meist entweder ganz früh morgens (vor den richtigen Strafsachen) oder am Nachmittag (nach den richtigen Strafsachen). Der Staatsanwalt hat dann frei.
Der Staat hat es eilig, wenn er Geld will. Wenn er Geld zahlen soll, hat er es meist nicht ganz so eilig. Der Kollege Siebers setzt da schon hohe Maßstäbe an, wenn er nach nur einem Monat bereits die Verzögerungsrüge erhebt. In Hamburg kann so eine Pflichtverteidigervergütung schon mal ein ganzes Jahr auf sich warten lassen. Dafür wird das Geld ja auch nicht verzinst.
Der Mandant ist verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft war die Strafe nicht hoch genug, weshalb sie in Berufung gegangen ist. Das darf sie; allerdings sehen die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiSTBV) in ihrer Nr. 147 Abs. 1 Satz 3 vor, dass “ein Rechtsmittel nur einzulegen (ist), wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht”.
Bei Übermedien ist heute ein schöner Beitrag über die Verwendung des Wortes “abgehängt” zu lesen. Früher wurden Bilder abgehängt, oder Zugteile; heute wird das Wort gerne auch für Menschen verwendet, insbesondere solche, die dann mutmaßlich die AfD wählen. Der Autor des Beitrages bei Übermedien zweifelt die Realität dieser Diagnose an; der Erfolg “von AfD und co” sei nicht mit …
Am Wochenende fand in Bremen der 41. Strafverteidigertag unter der Überschrift “Der Schrei nach Strafe” statt. Es war wie immer anregend, viele derjenigen Kollegen zu treffen, denen man sonst nur in den Sozialen Medien begegnet. Allen, die mir nicht über den Weg gelaufen sind, übermittle ich auf diesem Wege einen herzlichen Gruß.
“Je weniger die Leute wissen, wie Gesetze und Würste gemacht werden, desto ruhiger schlafen sie”, soll Otto von Bismarck gesagt haben. Das Zitat wird ihm wohl fälschlicherweise zugeschrieben, Recht hatte er trotzdem. Am 14.02.2017 haben die Fraktionen der Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem die §§ 113 und 114 StGB über den “Widerstand gegen Vollstrec …
In meinem Beitrag zum “Raser”-Urteil des LG Berlin hatte ich darauf hingewiesen, dass das eigentliche Problem dieser Sache der § 211 StGB (“Mordparagraph”) als solcher sein könnte. Nun hat ein Rechtsprofessor diesen Gedanken in der ZEIT aufgegriffen. Schön. Aber mit Verlaub: Seine Argumentation gerät ziemlich daneben.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Das steht in § 43a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und manche wissen das gar nicht. Für Richter oder Staatsanwälte gibt es eine solche Fortbildungspflicht übrigens nicht; böse Zungen sagen manchmal, das merke man auch. Fachanwälte – und das dürften mittlerweile recht viele Rechtsanwälte sein – müssen jährlich 15 St …