entnommen openclipart.org In einem beim BGH anhängigen Beschwerdeverfahren ist der BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – 2 ARs 278/16 u. 2 AR 168/16 ergangen. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des OLG Brandenbrug, die der BGH bereits durch Beschluss vom 14.12.2016 verworfen hatte. Zu dem Zeitpunkt befand sich aber ein am 07.12.
© Fotomek – Fotolia.com Und wenn ich heute schon ein Schmankerl gebracht habe – der BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – 2 ARs 278/16 u. 2 AR 168/16 ist m.E. eins (vgl. dazu VorRiBGH Fischer schreibt „beleidigend, diskriminierend, verleumdend, nötigend, betrügend und übervorteilend“, oder: Ein ganz Schlimmer – dann gleich noch eins hinterher. Es ist der BGH, Beschl. v. 24.01.2017 – 3 StR 447/16.
© stockWERK – Fotolia.com Wie geht man als Gericht mit sog. „Querulanten“ oder solchen Verfahrensbeteiligten um, die offenbar nicht einsehen wollen, dass es bestimmte Rechtsmittel nicht gibt bzw. sie nicht zulässig/statthaft sind. Das BVerfG hat immerhin die Möglichkeit ggf. eine Missbrauchsgebühr zu verhängen (§ 34 BVerfGG). Das Mittel haben die Instanzgerichte nicht.
© AllebaziB – Fotolia Aus dem RVG-Forum auf meiner Homepage Burhoff-Online stammt folgende Frage: „Hallo! In einem OWi-Verfahren wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Nach Gesprächen mit Richter/Staatsanwaltschaft erging sodann eine Entscheidung im Beschlußverfahren (erhöhte Geldbuße, kein Fahr …
© eyetronic Fotolia.com Und als „Mittagsentscheidung“ weise ich dann hin auf den älteren BGH, Beschl. v. 21.12.2016 – 1 StR 594/16; warum der so lange bei mir herumgehangen hat, weiß ich auch nicht. Ergangen ist er einem Sicherungsverfahren. Das LG hat den Angeklagten nach § 63 StGb untergebracht. Der BGH hat aufgehoben.
© Cyril Comtat – Fotolia.com Den letzten Tag der Woche beschließen dann – vor dem RVG-Rätsel – zwei BGH-Entscheidungen. Ich beginne mir dem BGH, Beschl. v. 14.09.2017 – 4 StR 274/16. Gegenstand der Entscheidung: Rechtsbeugung (§ 339 StGB) durch einen Staatsanwalt. Das LG Freiburg hatte in dem Verfahren einen Staatsanwalt u.a.
© Maksim Kabakou Fotolia.com Und zum Tagesschluss dann etwas OWi-Verfahrensrecht. Im OLG Bamberg, Beschl. v. 23.05.2017 – 3 Ss OWi 654/17 – geht es mal wieder um die Nichtbescheidung eines Entbindungsantrags (§ 73 Abs. 2 OWiG). Wird von den Amtsrichtern/Amtsgerichten ja gern übersehen, vergessen. Hier war es die Besonderheite, dass der erst am Terminstag eingereicht worden ist.
© Björn Wylezich – Fotolia.com Bei der zweiten OWi-Entscheidung, die ich vorstelle, handelt es sich um den OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.06.2017 – 1 AR 2/16. Er nimmt zu einer etwas abseits gelegenen Problematik Stellung, nämlich zur Vollstreckung ausländischer Geldsanktion. Gegen den Betroffenen sollte eine in den Niederlanden verhängte Geldsanktion in Höhe von 115 EUR hier …
© fotoknips – Fotolia.com Nach den gestrigen Strafzumessungsentscheidungen des BGH heute dann mal wieder OWi-Verfahren. Strafzumessung durch die OLG kommt dann nächste Woche. Zwei Tage hintereinander Strafzumessung ist zu viel. Zunächst in der Reihe der OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.11.2017 – 3 Rb 6 Ss 681/17. Thema: Dauerbrenner Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.
entnommen wikimedia.org Urheber User Gigaset Und den Strafzumessungsreigen schließt für heute das BGH, Urt. v. 08.08.2017 – 5 StR 198/17 – ergangen in einem Verfahren mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Der StA passte die vom LG verhängte Strafe nicht. Die Revision hatte aber keinen Erfolg.
entnommen wikimedia.org Urheber Bunkerfunker Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license. Bei der zweiten Strafzumessungsentscheidung, die ich vorstelle, handelt es sich um den BGH, Beschl. v. 26.09.2017 – 4 StR 342/17. Problematik: Dauerbrenner „Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB).
© AllebaziB Fotolia.com In meinem Blogordner hängt einiges an Strafzumessungsentscheidungen. Daher heute mal wieder ein Strafzumessungstag, und zwar mit BGH-Entscheidungen zu der Problematik. Ich eröffne mit dem BGH, Urt. v. 26.04.2017 – 2 StR 580/16, auf das ich ja schon mal hingewiesen hatte (Sex II: Mit einer Hand kurz unter den BH, oder: Sexuelle Handlung).
© Alex White – Fotolia.com Und vom hohen Norden dann in den Süden zum OLG Karlsruhe und dem OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.08.2017 – 3 RV 5 Ss 519/17. Ergangen ist er in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtM. Vorgeworfen wird dem Angeklagten unerlaubter Handel. Beim Einstellen des Beschlusses habe ich länger nach einer Überschrift gesucht.
entnommen: openclipart.org Mit der zweiten Entscheidung des heutigen Tages bleibe ich im Norden, gehe aber zum OLG Celle und dem OLG Celle, Beschl. v. 08.06.2017 – 2 Ss 25/17. Zur Entscheidung stand folgender Sachverhalt an: „Der Angeklagte wollte sich am 1. August 2015 an einer Demonstration von Neonazis in B. N., dem so genannten „Trauermarsch“ zum „W.“, beteiligen.
© fotomek -Fotolia.com Heute dann mal ein wenig OLG-Rechtsprechung, und zwar zunächst der OLG Bremen, Beschl. v. 21.09.2017 – 1 Ws 55/17 -, der in einem sog. Klageerzwingungsverfahren ergangen ist. Die StA hatte den Anfangsverdacht einer Urheberrechtsverletzung durch im Ausland ansässige Händler abgelehnt und das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
© haru_natsu_kobo Fotolia.com Zur Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe dann mal eine Frage: Bekomme ich auch für das Revisionsverfahren ein Gebühr Nr. 4143 VV RVG?, hat es folgende Antwort gegeben. „Hallo …
© reeel – Fotolia.com Die zweite vorzustellende Entscheidung des BGH, die sich mit Bewährungsfragen befasst, ist der BGH, Beschl. v. 26.10.2017 – 2 StR 334/17. Es geht um Beihilfe zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung u.a. Das LG hat zu einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe verurteilt, die es aber nicht zur Bewährung abgesehen hat.
© fotomek – Fotolia.com Ich eröffne dann die neue Woche mit zwei Bewährungsentscheidungen des BGH. Zunächst weise ich auf den BGH, Beschl. v. 08.08.2017 – 3 StR 179/17 – hin. Das LG hatte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Der BGH hat die Strafaussetzung zur Bewährunng aufgehoben: „Der Ausspruch über die Aussetzung der gegen den Angeklagte …
In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebührenrechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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