Wenn Alice Schwarzer einen juristisch angehauchten Vortrag zum Thema „(Sexual)Gewalt gegen Frauen und Recht“ an der Universität Köln hält, darf man wohl nicht allzu viel erwarten. Oder: Man muss sich auf einiges gefasst machen. Und so referierte sie auf Einladung der Kölner Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven munter über eine „Männerjustiz“ und Vergewaltigung als heute angeblich …
Ein kleines badisches Dorf, etwa einzugrenzen auf den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe,1 hält es tatsächlich immer noch für sinnvoll, seine Strafakten auf eine Aktenschnur einzufädeln. Dieses Prozedere wird als Badische Aktenheftung bezeichnet und geht auf deren Aktenordnung zurück, die dort seit Jahrhunderten (zumindest seit 1801) so praktiziert wird.
Man kommt um die Erpressung von Lena Meyer-Landrut mit Nacktfotos in den letzten Tagen einfach nicht herum – die Medien sind voll mit dem Thema. Es stellt sich die Frage, was schlimmer ist: die Veröffentlichung der Fotos in irgendwelchen Internetforen oder der Medienhype darum. „Bild plus“ verkauft mit Sicherheit jede Menge ihrer Abos mit den News, die keine sind, denn genaues weiß man nicht.
Seit Richter Götzl im NSU-Prozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen André E. verkündet hat, hagelt es einen Befangenheitsantrag nach dem anderen, nicht nur gegen den Vorsitzenden, sondern gegen den gesamten Staatsschutzsenat. Die Bundesanwaltschaft beantrage in ihrem achttägigen Plädoyer 12 Jahre Freiheitsstrafe für E.
Zunächst muss ich gestehen, der YouTuber ApoRed war mir bislang völlig unbekannt. Nun hat er aber über das Videoportal hinaus für Aufsehen gesorgt. Zur Überschrift dieses Artikels muss man korrekterweise wohl sagen: Vorerst endet der Prank im Knast, denn es handelt sich zumindest vorerst einmal „nur“ um Untersuchungshaft.
Wird im Ermittlungsverfahren vorschnell Anklage erhoben, vor allem ohne dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren, ist dies für die Verteidigung ärgerlich, denn erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten werden dadurch unterbunden. Offenbar scheint diese Unsitte mehr und mehr um sich zu greifen – unter bewusster Missachtung des § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO.
Das neue Betriebssystem von Apple – iOS 11 – enthält ein nettes Gimmick, das bereits in der Beta-Phase für Aufsehen in sozialen Medien sorgte: Der „Cop-Button“ oder die Antipolizeitaste. Antipolizeitaste klingt zunächst spektakulärer als es ist – das Betätigen der Taste öffnet einen neuen Sperrbildschirm, der es dem Nutzer ermöglicht, einen Notruf zu tätigen.
Neben den bereits in der letzten Woche erörterten Neuerungen im Ermittlungsverfahren, die das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mit sich brachte, hat die StPO-Reform darüber hinaus auch für das Haupt- und Rechtsbehelfsverfahren einige Änderungen zur Folge, die hier im einzelnen beleuchtet werden sollen.
Am 24. August 2017 ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Diese StPO-Reform beschert uns neben starken Grundrechtseingriffen, wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung, weitere Änderungen, die insbesondere aus Verteidigersicht nicht zu unterschätzen sind.
Die Justizminister der Länder wollen prüfen, ob Videovernehmungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen bei möglichen Opfern von Sexualdelikten auch auf heranwachsende sowie erwachsene Personen ausgeweitet werden können. Nach derzeitiger Rechtslage ist dies nur bei kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexualdelikten zulässig.
Viele Strafverteidiger werben für ihre Dienstleistung mit Google AdWords – und auch das Schlagwort „Klickbetrug“ dürfte den Kollegen ein Begriff sein. Klickbetrug (eng. „Click Fraud“) meint das gezielte Anklicken der AdWords-Anzeigen von Mitbewerbern, um deren Werbebudget „aufzubrauchen“ und dadurch zu erreichen, dass die entsprechenden Anzeigen nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden.
Strafverteidiger dürfen sich gegenüber anderen Rechtsanwälten glücklich schätzen: Es gibt nur wenige Fristen, die eingehalten werden müssen und nicht zu verlängern sind – allen voran die Revisionsbegründungsfrist. Ein äußerst beliebter Fehler, vor allem von Zivilrechtlern. Auch die Rechtsmittelfristen, etwa Berufung und Revision sind einzuhalten, wobei grundsätzlich eine Wieder …
Hin und wieder fragen Mandanten, ob ich der beste Strafverteidiger sei. Diese Frage ist allzu verständlich, geht es schließlich meist für die Mandanten um viel. Gern hätten sie für ihren eher kleinen Betrug ein ganz großes Kaliber an der Seite, am liebsten einen der hanseatischen „Star-Verteidiger“ – unwissend, dass deren Honorar die Betrugssumme um ein Vielfaches übersteigen würde.
Heute beginnt das Strafverfahren gegen Anton Schlecker, seine Ehefrau Christa und die beiden Kinder Lars und Meike, ferner gegen zwei Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young. Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität hat mehrere Jahre ermittelt und wirft dem einstigen Firmenchef in der 270-seitigen Anklageschrift 36 Fälle des Bankrotts (§ 283 StGB), …
Ein Arzt der Leistungen in dem Wissen verordnet, dass sie gar nicht erbracht werden, macht sich der Untreue strafbar. Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber nämlich eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm gebietet, Heilmittel nicht ohne medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nich …
Darf heute ein Lehrer Schüler noch „nachsitzen“ lassen? Wo hört zulässige Disziplinierung auf und wo fängt Freiheitsberaubung an? Das sind eigentlich Fragen, die in einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung geklärt werden sollten und nicht vor Gericht. Lehrer muss sich wegen Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten Dennoch hatte sich im vergangen Jahr ein Musiklehrer eine …
Ein Blick auf die bunte Palette möglicher Nebenfolgen legt nahe, nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in anderen Rechtsgebieten nach ihnen zu suchen. Nebenfolgen sind schon begrifflich eine Folge neben der eigentlich verhängten Strafe. Sie deswegen aber als das kleinere Übel zu betrachten, wäre in den einigen Fällen wohl verfehlt.
Vorsicht mit der Sprungrevision! – höre ich schon die Warnung aus dem Munde berufener Strafjuristen. Strafverteidiger wissen das und greifen wohl eher zum Rechtsmittel der Berufung. Und so war auch die Sprungrevision von Gina-Lisa Lohfink nur im Strafmaß, also hinsichtlich der Tagessatzhöhe erfolgreich.
Juristisches Weblog aus Hamburg mit Nachrichten, Einblicken und Ansichten zum Strafrecht und Strafprozessrecht.
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