Nach der Media Solution GmbH, der Content Solution GmbH und der Solution 24 GmbH droht nun auch die angebliche „Inkassoabteilung“ des Routenplaner-Anbieters „Steinbach & Partner“ mit Pfändung der Wertgegenstände, nun am 07.04.2017 um 10 Uhr. Erneut sollen Schlosser und Polizei mit hinzugezogen werden. Wieder gilt: Keine Panik! An dieser Drohung kann nichts dran sein.
Von Hamburg zurück nach Berlin: Abofalle goes pro und wird adelig – unsere Lieblings-Routenplaner-Abofalle mit dem Amazon-Gutschein für 500 € ist wieder einmal unter neuer Firma und mit neuer Domain aktiv: Digital Development GmbH nennt sich das Unternehmen diesmal, Dr. Martin von Bergen heißt angeblich der Geschäftsführer, und unter maps-routenplaner.
10-jährige Verjährung bei Filesharing? Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg weist auf ihrer Website auf die heranstehende Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dessen Urteil „Everytime we touch“ vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15, hin. Der BGH habe entschieden, dass der Anspruch auf Ersatz des Lizenzschadens erst nach 10 Jahren, und nicht …
Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Telepool GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Sleepless – Eine tödliche Nacht“. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse mittels Bittorrent-Protokoll.
Nun droht also auch der Routenplaner-Anbieter Digital Works GmbH mit Pfändung der Wertgegenstände durch das Inkasso-Team, und zwar am 04.08.2017 um 10 Uhr. Erneut sollen Schlosser und Polizei mit hinzugezogen werden. Wieder gilt: Keine Panik! Nicht zahlen! An dieser Drohung kann nichts dran sein. Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände Nun eben Digital Works GmbH …
Vorsicht Abmahn-Abzocke: Die ECS Financial Pro Ltd. aus Malta droht für einen angeblichen Kunden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder einer Unterlassungsklage wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Vorgaben aus dem Wettbewerbsrecht. Gegen eine Pauschalzahlung von 250 €, so das Angebot von ECS Financial Pro Ltd.
Verkehrsunfall, Datenschutzrecht und Beweis per Dashcam im Zivilprozess – das Oberlandesgericht Stuttgart vertrat in einem Verhandlungstermin vom 17.07.2017 die Rechtsauffassung, dass Dashcam-Aufnahmen in einem Zivilverfahren, in dem um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gestritten wird, als Beweis dienen können.
Digital Solution GmbH, die nächste Routenplaner-Abzocke aus Berlin: Die altbekannte Abofalle mit 24 Monaten Mitgliedschaft und dem Amazon-Gutschein für 500 € ist wieder einmal unter neuer Firma und mit neuer Domain aktiv. Auf maps-routenplaner-pro.com sollen die Opfer diesmal in die Falle tappen, Digital Solution GmbH nennt sich das Unternehmen nun. Abofalle maps-routenplaner-pro.
Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „The Legend of Tarzan“. Abgemahnt wird eine Urheberrechtsverletzung per Filesharing über eine P2P-Internet-Tauschbörse mittels bittorrent-Protokoll.
Auskunft des Resellers und (kein) Beweisverwertungsverbot im Fileharing-Prozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Benutzerkennung“ vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16: Ist im Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG nur der Netzbetreiber beteiligt, ist die als Anschlussinhaber beklagte Partei aber Vertragspartner eines Resellers, so bleibt die Reseller-Auskunft …
Kein Ende in Sicht mit den Routenplaner-Abofallen und der Abzocke per Amazon-Gutschein, aktuell durch die angebliche „Digital Development GmbH“ auf maps-routenplaner.pro: Das ARD-Magazin „Brisant“ …
Am 29.06.2017 wurde das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es gilt ab dem 30.06.2017. Am 22.06.
Angela Merkel sagt: "Das Internet ist für uns alle Neuland." Das ist eine haarsträubende Rechtfertigung für Überwachungsprogramme wie Prism, kommentiert Patrick Beuth.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nach einer Meldung von heise online ihren Widerstand gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes aufgegeben, mit dem die Störerhaftung von Anbietern offener Funknetze weitgehend abgeschafft werden soll. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag am 26.06.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am Abend des 22.06.2017 das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ – das Staatstrojaner-Gesetz. Strafverfolgungsbehörden dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate ebenso überwachen wie Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema.
Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschluss …
Das Datenschutzrecht dient ja angeblich vor allem dem Schutz von Bombenwerfern und Drogenhändlern; der gesetzestreue Bürger, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, zieht es vor, oder kann es sich jedenfalls leisten, im eigenen Interesse mit heruntergelassenen Hosen herumzulaufen – so jedenfalls im Ergebnis eine in Kreisen konservativer Sicherheitspolitiker beliebte Meinung.
Kinder- und jugendpornographische Bilddateien im Cache des Rechners und strafbarer Besitz – das Amtsgericht Bocholt entschied mit Beschluss vom 23.03.2017, Az. 3 Ds 540 Js 100/16 – 581/16: Eine Bestrafung wegen des Besitzes jugendpornographischer Bilder kommt nur in Betracht, wenn entweder das jugendliche Alter der Person bekannt ist oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig sind.
Abbildung einer Marke auf einem Messe-Hallenplan – das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 07.03.2017, Az. 33 O 116/16: Die Verwendung einer fremden Marke auf einem Lageplan, hier zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt mangels einer markenmäßigen Benutzung weder eine Markenverletzung noch eine Rufausbeutung dar. Was war geschehen? Die Parteien sind im Baustoffbereich tätig.
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