Man kann ja von Rechtsschutzversicherungen halten, was man will. Ab und an finanzieren diese jedoch (Nachbars-)Streitigkeiten, die andernfalls wohl aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht geführt würden – was schade wäre. Einen solchen Rechtsstreit hatte kürzlich wohl das AG München zu entscheiden. Den Tenor des Urteils gleich vorweg: 1.
Aus der Terminsaufhebung eines Richters: Ungewöhnlic …