Kürzlich kramte mal wieder ein großer Elektronikmarkt die Mehrwertsteuer-geschenkt-Werbung aus der Schublade. Als Steuerrechtler ärgert mich dieses Konzept enorm. Grund genug, die Sache mal auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Es stellen sich zwei Fragen: Wie hoch ist der Preisnachlass bei „Mehrwertsteuer geschenkt“? Darf man mit „Mehrwertsteuer geschenkt“ überhaupt werben …
Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig. Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen.
Meinen Unmut über die Anhebung des Schwellenwertes für Kleinbetragsrechnungen hatte ich hier an anderer Stelle schon kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber sogar noch 25 % draufgepackt. Worauf gilt es in der Praxis jetzt zu achten? Der neue Grenzwert von 250 Euro ist ein Bruttowert. Auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers kommt es daher nicht an.
Manipulation der GuV. Höherer oder niedrigerer Gewinn? Das ist hier die Frage. In der Regel soll die Lage des Unternehmens besser dargestellt werden als sie tatsächlich ist. Wieso? Um attraktiv zu sein für einen Börsengang. Siehe Hess AG. Um Kredite zu erhalten für „Investitionen“ alias „Finanzierung des privaten Lebensunterhalts“. Siehe Flowtex.
Nun ist es wieder soweit: Arbeitnehmer stellen ihre Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Und siehe da: Die Finanzverwaltung hat es geschafft, auch den letzten Vordruck in ihrem System, der für den Normalbürger halbwegs verständlich war, abzuschaffen und durch eine kompliziertere Regelung zu ersetzen. Es geht um den Vordruck “Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung”.
Die Tax Agenda des Gesetzgebers Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen.
Jamaika-Koalition setzt Steuerentlastungen auf die Tagesordnung Schon am ersten Abend ihrer Sondierungsgespräche haben CDU, CSU, FDP und Grüne ein vielversprechendes Ergebnis zum Themenblock Finanzen, Haushalt, Steuern vorgelegt. An der schwarzen Null, dem Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, soll demnach nicht gerüttelt werden. Jamaika plant weiter mit einem Haushalt ohne Schulden.
Golfspieler aufgepasst: Eine recht interessante Entscheidung zur Umsatzsteuer hat das FG München am 29.3.2017 (3 K 855/15) gefällt. Danach gilt: Die entgeltliche Überlassung von Golfbällen aus dem Ballautomaten und von Caddys sowie die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder gegen Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren durch einen – noch – nich …
Bereits in meinem Beitrag „Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung“ hatte ich über eine Entscheidung des FG Köln (Az: 8 K 3825/11) berichtet, wonach eine ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung unter die Regelung des privaten Veräußerungsgeschäfts fallen soll. Kurz zum Hintergrund: Ausweislich des Gesetzes (§ 23 Abs.
In dem vom OLG Hamm (19.06.2017 – I-8 U 18/17) entschiedenen Streitfall ging es um die Vereinbarung eines Kündigungsrechtes im Anstellungsvertrag eines GmbH-Fremdgeschäftsführers mit Eintritt in sein 61. Lebensjahr. Bei einer solchen Beendigung löste dies Versorgungszusagen aus. Der Geschäftsführer hielt diese Regelung für als Altersdiskriminierung nach dem AGG für unwirksam. Nach § 6 Abs.
Das Steuerrecht prägt so einige eigenständig auszulegende Begriffe. Dabei werden viele Begriffe von der Rechtsprechung – in Fallgruppen – eng abgegrenzt. Anders ist dies für den Begriff des Streuwerbeartikels, der trotz längerer Historie rahmenlos bleibt. Für Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind neben der Freigrenze strenge Aufzeichnungspflichten zu beachten.
Beim IX. Senat des BFH ist eine Revision zu § 82b EStDV anhängig (IX R 22/17). Es geht um nicht verbrauchte Aufwendungen des Verteilungszeitraumes, da der Steuerpflichtige verstarb. Kann der Rechtsnachfolger entsprechend den Grundgedanken des § 11d EStDV die zu verteilenden Aufwendungen als Rechtsnachfolger fortsetzen? Das FG Berlin-Brandenburg schließt in seinem Urteil vom 12.07.
In meinem Blog „Doch ermäßigter Steuersatz für Breznläufer! Und auch für Imbisse in Foodcourts?“ habe ich das so genannte „Breznläufer-Urteil“ des V. Senats des BFH vorgestellt (BFH 3.8.2017, V R 15/17). Etwas im Hintergrund geblieben ist dagegen eine Entscheidung des XI. BFH-Senats zur „Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten“.
Scherzhaft möchte man fast sagen, dass der koordinierte Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes unkoordiniert ist. So stimmt es natürlich nicht. Fakt ist, aber dass es sich nicht um einen gleichlautenden Ländererlass handelt, denn in einem Bundesland gilt die Verwaltungsanweisung nicht.
Die umsatzsteuerliche Abwicklung der Bauträger-Fälle beschäftigt alle Beteiligten weiterhin in höchstem Maße. Nicht zuletzt spiegelt sich das in der Vielzahl an Beiträgen zum Thema hier im Blog wider. Zum Jahresende läuft nun die entscheidende zivilrechtliche Frist ab. Betroffene sollten aufmerksam bleiben.
In meinem Blog-Beitrag „Steuerermäßigung nach § 35a EStG – keine Pauschalen für Reparaturen vereinbaren“ hatte ich auf das BFH-Urteil vom 5.7.2012 (VI R 18/10, BStBl 2013 II S. 14) hingewiesen, in dem es heißt: „Leistet der Mieter … an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S.
Zunehmende Anforderungen den den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer Industrie 4.0. Digitalisierung. Die Themen finden sich nahezu in jeder Tageszeitung wieder. Und wir sind erst am Anfang. Veränderung der Geschäftsmodelle. Cloud Computing. Big Data. Auch die Wirtschaftsprüfung muss diesen Veränderungen begegnen. Wirtschaftsprüfer werden zunehmend mit großen Datenmengen konfrontiert.
Darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuweilen eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den laufenden Betriebskosten des Kfz. Das BMF hat kürzlich zu den steuerlichen Folgen dieser Zuzahlung Stellung genommen. Ich möchte an dieser Stelle einen Punkt des BMF-Schreibens herausgreifen, der aus meiner Sicht zu einem verblüffenden Erg …