Bereits in seinen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2003“ warnte der Bundesrechnungshof vor drohenden Steuerausfällen aufgrund moderner Kassensysteme. Zuletzt hat die Diskussion um die Bekämpfung von Kassenmanipulationen deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel stehen im Fokus.
Bis zu zehn Milliarden Euro an Steuern lotsen betrügerische Gastronomen und Einzelhändler jedes Jahr am Staat vorbei. Dabei haben sie leichtes Spiel: Sie frisieren einfach ihre Bilanzen – selbst elektronische Kassen lassen sich leicht manipulieren. Die SPD fordert strengere Vorschriften.
Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen. Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein.
Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu.
Der „Altbau” Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.
„Die Themen „Bekämpfung der Steuerhinterziehung” und „Verschärfung der Selbstanzeige” stehen weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda. Aktuell liegt ein Beschluss der Finanzministerkonferenz vor, der zahlreiche Verschärfungen des Selbstanzeigenrechts vorsieht (vgl. unsere Meldung „Sel …
Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung am 9.5.2014 Verschärfungen des Selbstanzeigenrechts (vgl. unseren Beitrag: „Selbstanzeige: Länder-Finanzminister vom 9.5.2014“) verabschiedet. Fachkreise rechnen damit, dass die Änderungen auch Gesetz werden. Im Folgen …
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Rundschreiben 1/2014 (Geschäftszeichen GW 1-GW 2001-2008/0003) die Auslegungshinweise des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Verdachtsmeldewesen im Bereich der Geldwäschebekämpfung (Geschäftszeichen VII A 3 – WK 5023/10/10011) für ihren Geschäftsbereic …