Wenn Mandanten abtauchen, kann das – über das wortwörtliche Verständnis hinaus – zwei Gründe haben. 1. Sie sind im Urlaub oder beruflich in einem Projekt gebunden, so dass sie kurzfristig nur schwer zu erreichen sind. 2. Sie ignorieren bewusst Anrufe, E-Mails oder Briefe, weil sie schlicht nicht erreichbar sein wollen. Problematisch wird das letztgenannte Verhalten bei offenen Honorarforderungen.
Wo ein rauer, direkter Umgangston herrscht, kann man Kollegen oder Vorgesetzten verbal auch mal so richtig schön einen mitgeben. Auf der Baustelle ist das sozialädaquat, so 2010 beispielsweise das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Bei sich selbst bevorzugen Richter eine subtilere Note. Der 7. Zivilsenat des BGH hat das mal wieder gezeigt.
Nutzwertartikel mit praktischen Hinweisen sind das Salz in der Blogsuppe, oder so ähnlich. Nach „harten“ Beiträgen zu unserem Kernthema Honorarrecht (z.B. 5 Tipps zur Honorarvereinbarung oder den BGH-Urteilen zu Formfehlern in der Vergütungsvereinbarung) kommt jetzt ein „weicher“ Beitrag, für die Autofahrer unter uns.
Das dritte Quartal liegt weniger als eine Woche hinter uns und wir wagen schon den Rückblick: Zwei juristische Artikel, bei denen wir über den Tellerrand unseres Tagesgeschäfts schauen, waren besonders beliebt. Davon war der eine sehr ernst – und der andere weitgehend nicht. Platz 1: BGH – Wenn der eine Zivilsenat dem anderen mal so richtig schön… Ein sehr derber Umgangston kan …
In der Netflix-Serie „Daredevil“ arbeitet Matt Murdock, die anwaltliche Tagesidentität des titelgebenden Helden, oft pro bono. Das füllt zwar nicht den Kühlschrank, erspart ihm aber die Sorge, ob sein Honorar überhaupt bezahlt werden kann. In der Realität ist es andersherum: Anwälte stellen Honorare in Rechnung, haben dafür aber Ungewissheit.
Vor rund anderthalb Jahren hatten wir hier im Blog schon mal einen Genussartikel, genauer: zu Craft Beer und Recht. Aus dem Sommerurlaub hat einer der Kollegen nun eine kleine Kollektion Gin mitgebracht – und einen zweiteiligen Bericht produziert. Erst geht es um Recht und Geschichte, dann um Marketing und Genuss.
Wie lässt sich der Arbeitsalltag von Anwälten angenehmer und einfacher gestalten? Als Verrechnungsstelle haben wir da eine sehr konkrete Vorstellung – die wir auch auf anwvs.de ausbreiten. Für manche ist das aber nicht genug: Die brauchen es noch allgemeiner oder noch konkreter. Drei Beispiele. Wir würden gerne mehr über Ihre Bedingungen erfahren.
Wir führen seit über 13 Jahren selbst Vertriebsgespräche und eine Menge Erfahrung gesammelt. Sind wir selbst einmal „auf der anderen Seite“, können wir die Performance unseres Gegenübers recht gut bewerten. Neulich hatten wir einen Termin, wo ziemlich vieles so überhaupt nicht gepasst hat. Damit taugt der Besuch immerhin noch als schlechtes Vorbild.
Sie haben Post von uns bekommen – die Honorarrechnung Ihres Anwalts mit einem Vorblatt der AnwVS. Und jetzt sind Sie überrascht, weil Sie Verrechnungsstellen vielleicht von Ärzten kennen, aber nicht von Anwälten? Wenn Sie mehr über uns wissen wollen: Wir hätten da ein paar kompakte Antworten. Lesenswert ist das auch für Anwälte.
Vor ein paar Wochen hatten wir an dieser Stelle schon einmal auf die „handwerklichen Haftsachen“ aus Bayern aufmerksam gemacht. Jetzt werfen wir einen Blick in das viertgrößte Bundesland – allerdings einen skandalfreien. Resozialisierung statt Bereicherung* Während aus anderen, südlich in der Republik gelegenen Bundesländern schon bekannt wurde, dass handwerklich extrem geschic …
Das dritte Quartal geht am Samstag in die dritte Woche und wir wagen den Rückblick auf das zweite Quartal: Welche Artikel waren besonders beliebt, welche Blogbeiträge waren (wieder mal) die Dauerbrenner? Eine absolute Rakete ist die Doppelbestrafung für Anwälte, die sich schnell an die Spitze setzte.
Grundsätzlich schreiben uns die Mandanten unserer Kunden an, wenn es um ihre Zahlungsmodalitäten für Honorarrechnungen geht. Und üblicherweise kommt im Schriftverkehr der juristische Text aus unserem Haus. Aber „grundsätzlich“ und „üblicherweise“ deutet auch an, dass es manchmal eben anders ist. So wie in diesem Fall.
Gestern hatten wir hier im Blog den Fall eines Rechtsanwalts skizziert, der vom Amtsgericht wegen einer verkehrsrechtlichen Delikts verurteilt wurde – und zusätzlich noch vom Anwaltsgericht. Das ist ein Sonderstrafrecht, sagen die einen. Privilegien ziehen Pflichten nach sich, sagen die anderen – nachfolgend die zu Pro und Contra destillierten Meinungen unseres Teams.
Kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskabinett beschlossen, ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu ermöglichen. Seit ein paar Tagen ist dies nun möglich. Für eine Berufsgruppe ist diese rechtliche Transferleistung von dem einen auf einen anderen Sachverhalt aber bereits Realität – Rechtsanwälte. Das Anwaltsgericht Köln hat das vor kurzem mit einer Zusatzstrafe gezeigt.
Entfernt sich ein Rechtsanwalt unerlaubt vom Unfallort, so ist das nicht nur eine Straftat, sondern u.U. auch ein Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten.
Eigentlich wollten wir hier etwas ganz anderes machen. Aber dann hat uns Prof. Dr. Arnd Diringer den Tipp mit den #JuraGIF auf Twitter gesteckt… Hier eine kleine Auswahl an Beweisen, dass Juristen a) über Humor verfügen und b) Momente des Berufsalltags in weniger als 140 Zeichen und mit einem animierten GIF sezieren können. Keine Bildvorschau Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings.
Es muss ja nicht immer gleich die große, weite Welt der Finanz- oder Rechtsdienstleistungen sein. Auch wenn der Sommer bislang eher unbeständig auftritt – kalendarisch ist die Sache eindeutig und Grillen gehört einfach dazu. Hier sind drei Rezepte für leckere Beilagen, getestet und für gut befunden wurden sie beim ersten AnwVS-Sommerfest.
Er war der „Zorn Gottes“ ebenso wie das Ärgernis vieler Regisseure – und er war ein begnadeter Schauspieler: Klaus Kinski. Ein ihm zugeschriebenes Zitat taugt hervorragend als Leitfaden für einen entspannten Umgang mit „Hatespeech“, trotz oder wegen Maas‘ „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Dennoch ist es aus anwaltlicher Sicht mit einer einer gewissen Ambivalenz zu betrachten… Die …
Das Freibad ist im Winter geschlossen und verlängert im Sommer sukzessive die Öffnungszeiten. Im Gegenzug verringern manche Einrichtungen wie Bibliotheken erst ihre Öffnungszeiten, um dann für kurze Zeit in die Sommerpause zu gehen. Wie hält es das Team der AnwVS, welche Bürozeiten bieten wir ab dem 22. Juni unseren Kunden an? Auf die Planungssicherheit kommt es schließlich an.