Prof. Dr. Arnd Diringer

  • Der gezähmte Mann

    Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Lassen sich Männer zähmen? Handelt es sich beim „Stehpinkeln“ um einen alten Brauch? Und was halten eigentlich Frauen davon? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigte sich das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 20.1.2015 (42 C 10583/14).

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  • Beißende Rauhaardackel sind keine terroristische Dackel-Vereinigung

    Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer „Die Kunst des Richters liegt wie die bei dem Pianisten im persönlichen Gefühl der Fingerspitzen für den richtigen Ton, der die Musik macht“ schrieb Jeep, in der ZRP 2011, 218, 219. Und wenn Richter entnervt sind, hauen sie manchmal ganz schön in die Tasten, wie ein Urteil des AG Offenbach a.M. vom 22. Mai 2005 belegt (Az.

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  • Vorsicht bissiger Gast!

    Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Wenn kleine Kätzchen geputzt werden wollen, gehen sie zu ihrer Mutter, um sich ablecken zu lassen. Bei dieser Art Körperpflege wollen sie natürlich nicht gebissen und verletzt werden. Und was für kleine Kätzchen gilt, gilt auch für Kellnerinnen, meint das AG Gelsenkirchen in einem Urteil vom 23.6.2005 (32 C 672/04).

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  • Schnelle Prozesserledigung: „Die Wahrheit interessiert mich nicht“

    Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Jährlich landen zehntausende Kündigungen vor Gericht. Dass sich darunter auch kuriose Fälle finden, ist wenig verwunderlich. Manchmal sind es aber auch die Ausführungen der Gerichte, die einen zum Schmunzeln bringen – oder bei denen einem das Lachen im Halse stecken bleibt.

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  • Rauchen gefährdet Ihren Arbeitsplatz

    Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Manchmal kann es schnell gehen. Das musste eine Arbeitnehmerin in einem vom ArbG Saarlouis (Urt. v. 28.2.2013 – 1 Ca 375/12) entschiedenen Fall erfahren. Ihr wurde bereits zwei Stunden nach Tätigkeitsbeginn gekündigt. Der Grund: Sie hatte vor der Arbeit geraucht.

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  • Bewusstlos in die Ehe

    Es gibt gesetzliche Regelungen, bei denen staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Dazu gehört § 1314 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 1 BGB. Nach dieser Norm kann eine Ehe “aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit (…) befand“. “Welche Sachverhalte man sich unter der Bewusstlosigkeit vorstellen soll, bleibt im Dunkeln”, schreibt W

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  • Es ist nicht das, wonach es aussieht

    Wer während der Arbeitszeit schläft, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Vielleicht können aber in einer solchen Situation gute Ausreden helfen. Vorschläge dafür liefert das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss vom 13.6.2001 (5 B 105/00).

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  • Multikulturelle Namensgebung: Zwölf Vornamen sind sieben zu viel

    Chenekwahow, Migiskau, Nikapi-Hun-Nizeo, Alessandro, Majim, Chayara, Inti, Ernesto, Prithibi, Kioma, Pathar, Henriko – diese zwölf Vornamen wollte eine Frau ihrem unehelich geborenen Sohn geben. Geht nicht, meinte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 96 VIII G 16378). Es ordnete die Beischreibung von drei der gewünschten Namen an: Ernesto, Henriko, Allessandro. Zuwenig, meinte die Mutter.

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  • Über die „Lusthansa“ und Kraniche in „Paarungshaltung“

    Anfang der achtziger Jahre verbreitete ein Scherzartikel-Produzent Aufkleber mit zwei sehr eng übereinander fliegenden Kranichen und dem Aufdruck „Lusthansa“ – und das auch noch in den Farben der Deutschen Lufthansa AG. Das Unternehmen konnte darüber nicht lachen und führte mehrere Prozesse gegen den Hersteller.

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  • Das OLG Hamm und „die pavian-arsch-roten Uniformen der Richter am Oberverwaltungsgericht“

    Kann man als Wahlverteidiger zugelassen werden, wenn man 26 Jahre lang Jura studiert, ohne das Staatsexamen abzulegen? Stehen der Zulassung Belange der Rechtspflege entgegen, wenn man der Justiz „keinerlei Wertschätzung“ entgegenbringt oder bedarf es dafür einer „deutlich erkennbaren Abneigung“? Mit diesen und anderen Fragen musste sich das OLG Hamm beschäftigen. Gemäß § 138 Abs.

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  • Richter bespucken und beleidigen – bloße Bagatellen und nicht schwerwiegend!?!

    Ein Betrunkener geht an Fasching zum Amtsgericht Ahaus, bespuckt dort eine Richterin und bezeichnet sie und ihre Kollegen als „blöde Scheiß-Advokaten“ und „Arschlöcher“. Anschließend macht er das Gleiche beim Landgericht Münster. Kein Problem, meint die Richterin am Amtsgericht. Bespucken ist doch bloß eine Bagatelle, die Beleidigungen keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung.

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  • Studenten oder Studierende? Jura-Professoren vs. Hochschul-Funktionäre

    „Gender, Gender, Geldverschwender“ – unter diesem Titel berichtete „Spiegel-Online“ über die immensen Kosten, die die Umbenennung der Studentenwerke in Studierendenwerke verursacht. Entgegen der Überschrift geht es aber um weit mehr als um den schnöden Mammon. Ob man von Studenten oder Studierenden spricht, ist zu einer „gesellschaftspolitischen Glaubensfrage“ geworden, über

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