Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Dürfen Gerichte eine Verweisung an das „jüngste Gericht“ ablehnen? Handelt es sich bei einem Sportjournalisten um eine Kapazität in Fragen der Grammatik? Wie steht es mit der Rechtschreibkompetenz von Juristen? Und was hat das alles mit „Puh, der Bär“ zu tun? Diese und andere grundlegende Fragen klärte d …
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Lassen sich Männer zähmen? Handelt es sich beim „Stehpinkeln“ um einen alten Brauch? Und was halten eigentlich Frauen davon? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigte sich das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 20.1.2015 (42 C 10583/14).
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer „Die Kunst des Richters liegt wie die bei dem Pianisten im persönlichen Gefühl der Fingerspitzen für den richtigen Ton, der die Musik macht“ schrieb Jeep, in der ZRP 2011, 218, 219. Und wenn Richter entnervt sind, hauen sie manchmal ganz schön in die Tasten, wie ein Urteil des AG Offenbach a.M. vom 22. Mai 2005 belegt (Az.
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Wenn kleine Kätzchen geputzt werden wollen, gehen sie zu ihrer Mutter, um sich ablecken zu lassen. Bei dieser Art Körperpflege wollen sie natürlich nicht gebissen und verletzt werden. Und was für kleine Kätzchen gilt, gilt auch für Kellnerinnen, meint das AG Gelsenkirchen in einem Urteil vom 23.6.2005 (32 C 672/04).
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Jährlich landen zehntausende Kündigungen vor Gericht. Dass sich darunter auch kuriose Fälle finden, ist wenig verwunderlich. Manchmal sind es aber auch die Ausführungen der Gerichte, die einen zum Schmunzeln bringen – oder bei denen einem das Lachen im Halse stecken bleibt.
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Manchmal kann es schnell gehen. Das musste eine Arbeitnehmerin in einem vom ArbG Saarlouis (Urt. v. 28.2.2013 – 1 Ca 375/12) entschiedenen Fall erfahren. Ihr wurde bereits zwei Stunden nach Tätigkeitsbeginn gekündigt. Der Grund: Sie hatte vor der Arbeit geraucht.
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Im öffentlichen Dienst verdient man so wenig, dass man eine zusätzliche Einnahmequelle braucht, um seine Familie zu ernähren. Das behauptete ein städtischer Straßenbauarbeiter. Und daher hatte er den Entschluss gefasst, im Rotlichtmilieu ein bisschen was dazuzuverdienen.
Ein Beitrag aus der Reihe Rechtsgeschichte(n) von Prof. Dr. Arnd Diringer Dass man manchen Arbeitnehmern Beine machen muss, heißt nicht, dass sie neue Gliedmaßen benötigen. Wenn einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Und wenn man einem Kollegen einen Denkzettel verpassen will, sollte man ihm besser kein Post-it auf die Stirn kleben.
Es gibt gesetzliche Regelungen, bei denen staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Dazu gehört § 1314 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 1 BGB. Nach dieser Norm kann eine Ehe “aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit (…) befand“. “Welche Sachverhalte man sich unter der Bewusstlosigkeit vorstellen soll, bleibt im Dunkeln”, schreibt W …
In Deutschland gibt es über 200 Gender-Professuren. Am Bundesverfassungsgericht wurde die juristische Kompetenz durch Gender-Wissen ergänzt. Und selbst Grundschüler lernen schon, dass Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist. Lediglich beim Gesetzgeber hapert es noch. Es gibt aber durchaus innovative Verbesserungsvorschläge.
Wer während der Arbeitszeit schläft, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Vielleicht können aber in einer solchen Situation gute Ausreden helfen. Vorschläge dafür liefert das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss vom 13.6.2001 (5 B 105/00).
Ein Beitrag aus der Reihe “Rechtsgeschichte(n)” von Prof. Dr. Arnd Diringer Wenn ein Mann regelmäßig Geld beim Skatspiel gewinnt, freut er sich. Getrübt wird diese Freude, wenn er einen Teil der Gewinne an seine getrennt lebende Ehefrau abgegeben soll. Und richtig ärgerlich ist das, wenn diese zuvor auf ihn geschossen hatte.
Chenekwahow, Migiskau, Nikapi-Hun-Nizeo, Alessandro, Majim, Chayara, Inti, Ernesto, Prithibi, Kioma, Pathar, Henriko – diese zwölf Vornamen wollte eine Frau ihrem unehelich geborenen Sohn geben. Geht nicht, meinte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 96 VIII G 16378). Es ordnete die Beischreibung von drei der gewünschten Namen an: Ernesto, Henriko, Allessandro. Zuwenig, meinte die Mutter.
Anfang der achtziger Jahre verbreitete ein Scherzartikel-Produzent Aufkleber mit zwei sehr eng übereinander fliegenden Kranichen und dem Aufdruck „Lusthansa“ – und das auch noch in den Farben der Deutschen Lufthansa AG. Das Unternehmen konnte darüber nicht lachen und führte mehrere Prozesse gegen den Hersteller.
Kann man als Wahlverteidiger zugelassen werden, wenn man 26 Jahre lang Jura studiert, ohne das Staatsexamen abzulegen? Stehen der Zulassung Belange der Rechtspflege entgegen, wenn man der Justiz „keinerlei Wertschätzung“ entgegenbringt oder bedarf es dafür einer „deutlich erkennbaren Abneigung“? Mit diesen und anderen Fragen musste sich das OLG Hamm beschäftigen. Gemäß § 138 Abs.
Ein Betrunkener geht an Fasching zum Amtsgericht Ahaus, bespuckt dort eine Richterin und bezeichnet sie und ihre Kollegen als „blöde Scheiß-Advokaten“ und „Arschlöcher“. Anschließend macht er das Gleiche beim Landgericht Münster. Kein Problem, meint die Richterin am Amtsgericht. Bespucken ist doch bloß eine Bagatelle, die Beleidigungen keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung.
„Gender, Gender, Geldverschwender“ – unter diesem Titel berichtete „Spiegel-Online“ über die immensen Kosten, die die Umbenennung der Studentenwerke in Studierendenwerke verursacht. Entgegen der Überschrift geht es aber um weit mehr als um den schnöden Mammon. Ob man von Studenten oder Studierenden spricht, ist zu einer „gesellschaftspolitischen Glaubensfrage“ geworden, über …
Insektenschutz schützt keine Insekten, Mottenkugeln sind keine runden Falter. Manche Begriffe darf man einfach nicht allzu wörtlich nehmen. Und das gilt auch im Straßenverkehr, meint das Amtsgericht Schmalenberg (Beschl. vom 15.07.2001 – 6 OWI 2/11). In dem entschiedenen Fall ging es um ein Verwarnungsgeld.
Ein Mann heiratet eine 23 Jahre ältere Frau. Während der Ehe unterhält er eine Beziehung zu einer 21 Jahre jüngeren Frau, mit der er auch ein Kind zeugt. Zugleich hat er ein Verhältnis mit seiner 26 Jahre jüngeren Hausangestellten. Nicht gerade eine typische deutsche Familienkonstellation. Was aber dann passiert ist typisch deutsch: Als er wegen seiner Liebschaften erpresst w …
Erholen, Schlafen, Gymnastik, Zahnweh, Grippe, Migräne, Kunst und Sex. Zu diesen Themen hatte ein ALG II-Empfänger eine sog. Mottoliste verfasst, die er seinen Bewerbungen beilegte. Besonders erfolgreich war er damit wohl nicht und so untersagte ihm die Arbeitsagentur, diese Listen weiter an potentielle Arbeitgeber zu schicken. Dagegen klagte der Betroffene.