Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Frage, ob ein Interessensausgleic …
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. Oktober 2011 entschieden, dass Arbeitgeber stets prüfen müssen, …
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 20.09.2011 erkannt, dass die von der Tarifgemeinschaft Ch …
Eine variable Vergütung kann vom Arbeitgeber nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zu ei …
Vielfach bestehen Unklarheiten dahingehend, ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kü …
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in der Regel allgemeine Ausgleichskl …
Keine guten Nachrichten für alle Fahrer eines Dienstwagens. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Dienstwagen nach …
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewe …
Leider sind befristete Arbeitsverhältnisse zur Zeit groß in Mode. Wir zeigen Ihnen …
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein können Schwerbehinderte i …
In jüngster Vergangenheit musste ich mehrfach feststellen, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen, obwohl diese nicht ansatzweise gerechtfertigt sind. Oftmals kann ich dies nur mit den Worten kommentieren: Denn sie wissen nicht, was sie tun. Zunächst scheint einigen Arbeitgebern überhaupt gar nicht klar zu sein, dass sie ihre Arbeitnehmer in eine Klage geradezu hineintreiben.
In der Regel steht Geschäftsführern kein Kündigungsschutz zu. Dies ist seit mehreren Jahren die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wobei dies damit begründet wird, dass ein Geschäftsführer eben kein Arbeitnehmer ist und sich somit nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann. Dies ist oftmals Geschäftsführern nicht bekannt.
Oftmals werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen, obwohl gar kein Grund für eine Befristung vorliegt. Zwar können Befristungen in engen Grenzen auch ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es grundsätzlich für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes bedarf. Liegt ein solcher nicht vor bzw.
Endlich ist es soweit. Ich habe meinen Internetratgeber für Arbeitsrecht nunmehr endgültig fertig gestellt. Als letztes Kapitel habe ich alle Informationen rund um das Thema “Kündigung” hinzugefügt. Sollten Sie hiervon betroffen sein oder das Risiko bestehen, daß Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen wird, können Sie sich hier über die Voraussetzungen einer Kündigung informieren.
Bei einer Krankheit während des Urlaubs wird der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht aufgebraucht, vergleiche § 9 BUrlG. Sofern ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs arbeitsunfähig krank wird, werden entsprechende Zeiten, die durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, vergleiche § 9 BUrlG.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Blog