diesmal aber nicht so erfreulich wie beim letzten Mal. Das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf hat entschieden, dass ein Polizist als Zeuge sich nicht konkret an den Vorfall zu erinnern braucht. Es genügt vielmehr, dass er die “volle Verantwortung” für die Richtigkeit seiner Angaben übernimmt. Ansonsten braucht nur noch geklärt …
…kommt leider noch immer zu häufig vor. § 136 StPO sagt es eigentlich ganz klar, “bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird”. Daran hat sich auch die Polizei zu halten. Tut sie aber leider nicht immer! Aktuelles Beispiel: Die Mandantin, bei einer bekannten, etwas größeren Firma in Stuttgart tätig verliebte sich …
Der Brite Stephen Peter Gough hatte 2003 eine Idee. Es wär doch super einmal die ganze britische Insel von Süd nach Nord zu durchwandern…. und zwar nackt! Also lief er los, aber die Wanderung war dann überraschend schnell vorbei. Die Polizei hielt dies nämlich für einen Fall von Exhibitionismus. Aber der gute Mann lies nicht von seinem Plan und marschierte weiter, natürlich nackt.
Ein Brite ist vor Gericht mit seinem Anliegen gescheitert, dass Nacktheit in der Öffentlichkeit als Menschenrecht anerkannt wird. Zuvor wurde der 55-Jährige 30 Mal verurteilt. Wegen Exhibitionismus.
…,wenn man mit dem Auto steht und der Motor aus ist. Nun das wäre jetzt weder neu, noch einen Blogeintrag wert. Neu ist, dass das nach Ansicht des OLG Hamm auch gilt, wenn man an einer Ampel steht. Danach darf ein Fahrzeugführer im Auto sein Mobiltelefon benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Das Bundesverwaltungsgericht/ BVerwG hat gestern den Grenzwert für THC von 1,0 mg/ml im Blut bestätigt. Ab diesem Grenzwert ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, damit der Verlust des Führerscheins, rechtens. Es bedarf auch keines Sicherheitsabschlages für Messungenauigkeiten. Damit hat sich die strenge Linie des VGH Mannheim durchgesetzt.
Ob die Kriminalisierung von Marihuana der Weisheit letzter Schluss ist mag man mit gutem Grund bezweifeln, aber nun gut es ist Sache des Gesetzgebers dies zu ändern. Allerdings kann man den Verfolgungseifer auch übertreiben. Was ist passiert? Mein Mandant, ein 17.jähriger Azubi, rauchte mit zwei Kumpels im Park einen Joint.
Laut einer Studie der Universität Erlangen befürwortet jeder dritte Jurastudent die Wiedereinführung der Todesstrafe. Über die Hälfte spricht sich …
Todesstrafe, Folter – Jurastudenten fordern heute deutlich längere und härtere Strafen als noch vor 25 Jahren – obwohl sie sich subjektiv sicherer fühlen.
Nützliches, Skurriles und Unterhaltsames aus der Strafrechtspraxis, sowie aus dem Arbeitsrecht