Marcella Katharina

  • « German HipHop goes America»

    oder wie schützt man sich vor Musikklau, im Fachjargon Sound-Sampling genannt?Wie die Süddeutsche Zeitung und auch golem.de schon am 20.11.2008 berichteten,http://www.sueddeutsche.de/kultur/57/358882/text/ oder http://www.golem.de/0811/63687.html ,hat der BGH zum Sound-Sampling ein aktuelles Urteil gefällt.

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  • Unerschöpfliche Diskussion um Handel mit gebrauchter Software (Teil 2)

    In Teil 1 wurde ausführlich besprochen, warum das Hauptargument gegen den Vertrieb gebrauchter Software nicht überzeugt, dass der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der dem Rechtsinhaber über den Erstvertrieb hinaus keine Verbreitungsverbote oder -beschränkungen erlaubt, beim Downloadvertrieb nicht anwendbar ist, weil es an einem Vervielfältigungsstück mangeln soll, das körperlich veräuß.

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