Das jüngste Urteil des BGH zum Tonsampling (vgl. letzten Blogbeitrag), sowie das von 2007 über die freie Verwendung von sog. Laufbildern nach § 95 UrhG, die sonst nicht einmal als Teile von Filmwerken schutzfähig wären, wie auch kleinste Filmschnipsel, die als Klammerteile dennoch einen Markt haben, wirft die Frage auf, ob die rechtliche Konstruktion, die der BGH gewählt hat, …
oder wie schützt man sich vor Musikklau, im Fachjargon Sound-Sampling genannt?Wie die Süddeutsche Zeitung und auch golem.de schon am 20.11.2008 berichteten,http://www.sueddeutsche.de/kultur/57/358882/text/ oder http://www.golem.de/0811/63687.html ,hat der BGH zum Sound-Sampling ein aktuelles Urteil gefällt.
Sehr verehrte Bloggingcommunity!Geplant war er als Nikolausgeschenk, aus dem großen Sack der BGH-Rechtsprechung.Denn am 21.11.2008 veröffentlichte der BGH eine Pressemitteilung zu seinem neuen Urteil im Fall Kraftwerk vs. Moses Pelham.Leider …
Teil 2 beschäftigte sich mit dem Argument, das urheberrechtliche Vervielfältigungsrecht des Rechtsinhabers stehe den Eintritt der Erschöpfung bei gebrauchter Software im Wege und verhindere somit eine wirksame Veräußerung, da es keinen gutgläubigen Erwerb an nicht erteilten Nutzungsrechten geben kann wie im Sachenrecht.
Liebe Blogger! Bitte nicht sauer sein! Leider muß ich aus Zeitgründen Teil 3 der Urheberrechtstrilogie über die vertragliche Ausgestaltung beim Verkauf von gebraucht …
In Teil 1 wurde ausführlich besprochen, warum das Hauptargument gegen den Vertrieb gebrauchter Software nicht überzeugt, dass der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der dem Rechtsinhaber über den Erstvertrieb hinaus keine Verbreitungsverbote oder -beschränkungen erlaubt, beim Downloadvertrieb nicht anwendbar ist, weil es an einem Vervielfältigungsstück mangeln soll, das körperlich veräuß.
Das rechtskräftige Urteil des LG München I zum Vertrieb gebrauchter Software – diesmal handelte es sich um den teilweisen Verkauf aufgespaltener Microsoft-Volumenlizenzen – zu Gunsten des Gebrauchtsoftwarehändlers usedSoft hat noch keine befriedigende Lösung des Problems gebracht, ob dieser generell legal ist oder eben nicht.
Und ewig lockt die Projektbefristung! BAG bestätigt enge Grenzen für wiederholte projektbedingte Befristungen von Arbeitsverträgen Wie MittelstandDirekt am 10.06.2008 berichtete, http://www.mittelstanddirekt.de/c178/m187/um220/d4429/default.html?suchen=befristete%20Besch%C3%A4ftigungsverh%C3%A4ltnisse, nehmen in Deutschland befristete Beschäftigungsverhältnisse immer mehr zu.
Keine Angst vor Europa! Europäischer Gerichtshof stärkt deutsche Verbraucher Die Zustimmung des Bundestags am 24.04.2008 zur EU-Reform, dem sog.Lissabon-Vertrag, hat viele Politiker, allen Euroskeptikern zum Trotz, schon euphorisch von den Fortschritten für die Menschen sprechen lassen. Anlass genug, die europäische Rechtsrealität anhand eines aktuellen Beispiels ein bissche …
BGH schiebt Riegel vor Abzocke von DSL-Kunden!Wesentliche Vertragsinhalte und Preise können nicht ohne weiteres durch AGB geändert werden! Der DSL-Markt ist heiß umkämpft. Jede Woche tauchen Angebote auf, die phantastische Bandbreiten zu verlockenden Flatrates versprechen. Verständlich, dass sich die Unternehmen Sorgen um die Margen machen, wenn sie konkurrenzfähig bleiben wollen.
Staat haftet für Fahndungs-Blog zu KapitalverbrechenDiesmal handelt es sich nicht um Phantasien eines Tatort-Drehbuchautors, der seine Kriminalkommissare ins Web 2.0 schickt, um einem gewieften Mörder das Handwerk zu legen. Es ist die Kriminalpolizei selbst, die sich das mit dem Blog ausgedacht hat! Am Pfingstmontag 2001 wurde eine 81-jährige Frau in ihrer Wohnung ermordet.
Kostenlose Vertragsmuster im Internet auch mustergültig? Nicht nur in der Musik kommt es darauf an, mit welchem Instrument man welche Art von Musik spielen möchte! Sie entscheiden, welches Vertragsinstrument am besten zu Ihnen passt, ein komplexer Synthie, ein Klavier, ein Flügel oder das billige Plastikkeyboard! Auch aus seriösen Quellen wie der IHK Frankfurt bekommt man im Internet Vertragsmu.
Call-by-Call mit Nebenwirkungen! Sparfüchse mit Telekomanschluss (DTAG), die keinen Preselectiontarif gewählt haben, sondern flexibel bleiben wollen, müssen nicht nur ständig mit Argusaugen die Tariflandschaft der Call-by-Call- und Internet-by-Call-Anbieter verfolgen, sondern tragen letztlich auch das Risiko von Abrechnungsfehlern, selbst wenn sie im Recht sind.
Leitsätze: 1. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit seiner Zustimmung gemäß § 4f Absatz1 Satz 1 BDSG zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt, ändert sich damit regelmäßig der Inhalt des Arbeitsvertrags. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird zur zusätzlichen Arbeitsaufgabe. Die Beauftragung ist ohne eine solche Vertragsänderung regelmäßig nicht vom Direk …
Wie viele Juristen braucht man für eine ordentliche Widerrufsbelehrung? Wie der Spiegel unter http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html berichtet hat, versuchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg die Staatskasse mit eBay-Auktionen aufzubessern, indem sie sprichwörtlich ins Netz gegangenes Diebesgut versteigerte.