Die Arbeitnehmerin war seit 1998 beim Arbeitgeber als stellvertretende Filialleiterin und Kassiererin beschäftigt. Dem Arbeitgeber fiel auf, dass Waren wegkamen, gerade, wenn die Klägerin/ Arbeitnehmerin Dienst hatte. Daraufhin wurde mit Zustimmung des Betriebsrates der Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin mittels Videokamera überwacht.
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass der Arbeitnehmer meint, dass der Arbeitgeber ihm das Arbeitszeugnis – zum Beispiel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – übersenden muss. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder besteht (z. B. beim Zwischenzeugnis).
Eine Bewerberin wollte wegen einer angeblich – diskriminierenden – Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung rund € 14.000 Entschädigung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Sie verlor vor dem Arbeitsgericht und legte dagegen Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamburg ein. Das Landesarbeitsgericht Hamburg (3. Kammer, Urteil vom 09.08.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 23.11.2017 – 10 Ga 89/17) hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Antrag eines freigestellten Piloten gegen Air Berlin auf Beschäftigung zurückgewiesen und führt dazu in der Pressemitteilung vom 23.11.2017 (Nr. 65/17) aus: Der am Standort Düsseldorf stationierte Verfügungskläger ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahr …
Gerade bei Stillegungen von Betriebsteilen kommt es oft zu Entlassungen von mehreren Arbeitnehmern. Massenentlassungen durch den Arbeitgeber Für diesen Fall sieht das Gesetz (sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet) vor, dass der Arbeitnehmer – sofern er eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlässt – dies der Agentur für Arbeit in Form ein sog. Massenentlassungsanzeige mitteilt.
Das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine große Rolle bei einer personenbedingten (krankheitsbedingen) Kündigung des Arbeitgebers. BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement Danach sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer solchen Kündigung zunächst anhören und klären, wie der Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und was der A …
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit zur Wahrnehmung der Familienpflegezeit im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbar ist. Den Fall hatte ich selbst geführt und das Arbeitsgericht Berlin hatte dies noch (aber aus anderen Gründen ) anders entschieden.
Ein Kleinbetrieb ist ein Betrieb mit regelmäßig weniger als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden. Im Kleinbetrieb gibt es für die Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann also ohne Kündigungsgrund ordentlich das Arbeitsverhältnis beenden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen sind in § 622 BGB geregelt. Von diesen Regelungen sind Abweichungen nur in engen Grenzen durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag möglich. So ist in § 622 Abs. 6 BGB dazu geregelt: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die …
Wird ein Arbeitnehmer ohne Sachgrund befristet beschäftigt, ist dies nur zulässig, wenn keine Vorbeschäftigung vorliegt, so steht es im Gesetz: § 14 II Teilzeit- und Befristungsgesetz (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dre.
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hatte sich mit Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber zu beschäftigen. Die Arbeitnehmerin war als Datenverfasserin beim Arbeitgeber zu einem Gehalt von rund € 1.600 brutto pro Monat tätig. Im Arbeitsvertrag fand sich folgende Regelung zu den Sonderzahlungen: Zusätzlich zum Grundgehalt wird nach Ablauf der Probezeit – als freiwillige …
Der Kläger begehrte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Kündigungsschutzverfahren sowie einen Zeugnisanspruch. Der Anwalt des Klägers beantrage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung „der Sozietät“. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (des Klägers) sowie sonstige Unterlagen waren dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht beigefügt.
Die Arbeitnehmerin war langjährig bei der Arbeitgeberin als Montagekraft beschäftigt. Laut anwendbaren Tarifvertrag war u.a. einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % des tatsächlichen Stundenverdienstes und ein „Urlaubsentgelt“ iHd. 1,5fachen durchschnittlichen Arbeitsverdienstes vorgesehen. Die arbeitsvertragliche Vergütung war im Jahr 2015 aber laut Arbeitsvertrag nur mit 7,00 Euro brutto bzw.
Ein Arbeitnehmer sollte aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers von Berln nach Dortmund versetzt werden. Der Kläger verweigerte die Arbeitsaufnahme in Berlin. Daraufhin mahnte ihn die Beklagte mit Schreiben vom 26. März 2015 ab. Im April erfolgte sodann eine weitere Abmahnung. Als der Kläger wiederum die Arbeit in Berlin nicht aufnahm, kündigte die Beklagte mit Schreiben vom 28.
Das Bundesarbeitsgericht hatte über folgendem Fall zu entscheiden (Sachverhalt nach dem BAG: Die Parteien streiten über vom Kläger geltend gemachte Nachtarbeitszuschläge.Das Arbeitsgericht Erfurt hat mit einem am 12. Juni 2015 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen. Das Urteil wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 10. Juli 2015 zugestellt.
Am 22. Oktober 2014 war der Arbeitnehmer / Kläger zusammen mit zwei im Betrieb der Beklagten / Arbeitgeberin eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Verpackung und Etikettierung von Bandstahlrollen beschäftigt. Einer der Leiharbeiter meldete zwei Tage später seinem Vorarbeiter, der Kläger habe ihn von hinten schmerzhaft in den Genitalbereich gegriffen und anschließend darüber Bemerkungen gemacht.
Das Bundesarbeitsgericht hatte über den Fall der häufigen Befristung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Schauspieler und Produktionsgesellschaft zu entscheiden. Der Kläger ist Schauspieler in der Serie „Der Alte“ und stellte in dieser von der Beklagten im Auftrag gegebenen Serie 18 Jahre lang den Kommissar „Axel Richter“ dar.
Das Arbeitsgericht Köln hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer/ Kläger, der langjährig bei seiner Arbeitgeberin tätig war, wurde Ende 2015 bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses (bis Renteneintritt) ab 2016 freigestellt. Im Jahr 2016 wurde ein Betriebsausflug geplant. Zunächst wurde der Arbeitnehmer/ Kläger dazu eingeladen.