• Was Sie schon immer über Parship wissen sollten! (bevor Sie zur Kasse gebeten werden)

      Wer Parship nutzen möchte, muss zwingend zahlreiche Fragen beantworten. Abhängig von einem Teil dieser Antworten fällt der Mitgliedsbeitrag für die Premium-Mitgliedschaft aus. Als Faustregel dürfte gelten: Wer viel hat, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Dass z. B. das abgefragte Einkommen ein Aspekt bei der Auswahl der Partnervorschläge ist, wie Parship behauptet, mag möglich sein.

      Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 626 Leser –
    • AG Hamburg: Die Luft wird dünn für Parship – Herrschende Meinung der Richter

      Nach 50 Klagen gegen die PE Digital GmbH wegen überzogener Wertersatzforderungen für die Nutzung von parship.de, sowie zahlreicher Versäumnisurteile, erreichen uns vermehrt Hinweise des Amtsgerichts Hamburg, die Parship zum Umdenken veranlassen dürften. Das Gericht weist darauf hin, dass ein Wertersatzanspruch nach Widerruf vollständig ausscheiden dürfte, was von den meisten Ab

      Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 607 Leser –
    • Unter Kollegen: Bitte überlassen Sie mir Abschriften Ihrer Klage mit Anlagen

      Das kollegiale Verhältnis zwischen Rechtsanwälten vergessen wir grundsätzlich auch im heftigsten Streit um das Recht nicht. Und natürlich ist jeder Kollege, der sich mit einer rechtlichen Frage an uns wendet, stets willkommen. Die “Gefälligkeit”, um die uns ein – uns nicht bekannter – Kollege nunmehr bat, geht dann aber doch ein Bisschen zu weit.

      Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 576 Leser –
  • Parship – Der Wink mit dem Zaunpfahl: Das AG Hamburg gibt die Richtung vor!

    Beim AG Hamburg geht es hoch her in Sachen Parship . An die 60 Klagen allein durch unsere Kanzlei. Schriftsätze, die sich vom Umfang her jenseits von Gut und Böse bewegen. Parship verliert, und zwar einen Prozess nach dem anderen. Das AG Hamburg positioniert sich ein weiteres Mal und legt in einem Hinweis die Gründe dafür dar, warum die Kunden von Parship nach Widerruf überhaup

    Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 346 Leser –
  • AG Hamburg: Arglistige Täuschung durch Parship – Manches spricht dafür!

    Im “Kampf gegen das Böse” in Form überhöhter Wertersatzforderungen durch Parship greift das AG Hamburg unsere Argumentation auf und stellt fest, dass auch für eine arglistige Täuschung der Kunden durch Parship manches spricht. Die Einkommensabfrage im Persönlichkeitstest scheint Parship auch als preisbildender Faktor für den Mitgliedsbeitrag zu dienen. Wer viel “angibt”, zahlt auch mehr.

    Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 171 Leser –
  • AG Berlin: Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook Ireland

    Für die Klage eines Verbrauchers gegen Facebook Ireland Ltd. ist es ausreichend, wenn diese in deutscher Sprache an Facebook zugestellt wird. Entscheidend ist, ob aufgrund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in Deutschland davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den Kunden kümmern können.

    Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 88 Leser –
  • AG Dortmund: Keine Kohle für profi-kochrezepte.de (B2B Web Consulting GmbH)

    AG Dortmund, Versäumnisurteil vom 08.06.2017, 424 C 2881/17 568,34 Euro für die 2-jährige Nutzung einer Kochrezepte-Seite! Kein Widerrufsrecht unter Berufung auf die gewerbliche Ausrichtung des Angebots und eine Seitengestaltung, die Verbrauchern das Angebot schmackhaft macht. Eine Hülle aus Schweigen, als die geprellte Verbraucherin sich anwaltlich gegen die Forderung zur Wehr setzte.

    Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 110 Leser –
  • Flirtano GmbH (milfs.de): Mahneifer trotz Urteil des AG Bremen (1 C 66/17)

    Unser beim AG Bremen – 1 C 66/17 – erwirktes Urteil lässt die Flirtano GmbH offensichtlich kalt. Trotz rechtskräftig festgestellter Unwirksamkeit von Forderungen für milfs.de wird der Mandant lustig weiter gemahnt. Als Belohnung gibt es eine Abmahnung wegen eines Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten. Wer bei milfs.

    Thomas Rader/ Kanzlei Rader – 156 Leser –
  • OLG Dresden: Fristlose Kündigung bei Online-Partnervermittlung

    Das OLG Dresden bestätigt, dass auch Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge (vorliegend: partnersuche.de) jederzeit gemäß § 627 BGB fristlos gekündigt werden können, wenn sie als Dienste höherer Art zu qualifizieren sind. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein besonderes Vertrauen zum Auftragnehmer voraussetzt und in besonderem Maße die Privat- und lntimssphäre des Kunden berührt (vgl.

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Kanzlei Rader

Gewerblicher Rechtsschutz – Medien- und Urheberrecht

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