800 Euro Notargebühren gespart, dafür 25.000 Euro Erbstreitkosten verursacht und es erben die Falschen. Der sprichwörtliche “Trick 17” hat es sogar zu einem Wikipedia-Eintrag gebracht. Eine spezielle Art der Mandanten-Selbstüberlistung begegnet uns immer mal wieder im Bereich Erbrecht, pro Jahr im Schnitt ein bis zwei Mal: Jemand möchte ein Testament erstellen, geht zum Notar …
Ein typisches Beispiel aus der Anwaltspraxis Es beginn wie eine normale Mandatsanfrage: “Lieber Herr Rechtsanwalt, ein Herr X schuldet mir Betrag Y aus Darlehensforderung (o.a.). Bitte mahnen Sie ihn an.” Meist ist der Herr X entweder im Ausland oder der Mandant bittet darum, ihn per eMail zu kontaktieren, weil das schneller geht.
Moralische Zwickmühle für Rechtsanwälte: Darf man als Anwalt den Gegner in einem krassen Rechtsirrtum belassen oder muss man den Gegner auf seinen Irrtum hinweisen? Auch wenn ein solcher Hinweis den eigenen Mandanten 100.000 Euro kostet? Oder darf ich es als Rechtsanwalt gnadenlos ausnutzen, wenn die Gegenseite zum Beispiel ein Anfechtungsrecht übersieht? Muss ich dem anwaltli …
Wer beruflich mit Briten oder Amerikanern zu tun hat, steht oft vor der Frage, wie man weibliche Empfänger korrekt anschreibt. Bei Männern ist es ganz einfach: “Dear Mr. Smith” oder “Dear Sir“. Fertig ist die Laube, ganz egal, ob der Emfänger des Briefes oder der eMail jung oder alt, verheiratet, ledig oder geschieden ist.
Nein, weder Los Angeles, noch San Francisco. Sondern das mit 500.000 Einwohnern vergleichsweise beschauliche Sacramento, gelegen knapp 100 km nordöstlich von San Francisco, ist die Hauptstadt des Bundesstaates Kalifornien. Unseren deutschen Mandanten, die Verträge mit US-Partnern an der Westküste abschließen, empfehlen wir häufig, als Gerichtsstand (wenn Deutschland nicht durc …
Das 1×1 des Betriebsratsrechts für Firmeninhaber und Geschäftsführer, die zum ersten Mal mit dem Thema Betriebsrat konfrontiert sind Ein Betriebsrat ist doch nur für große Unternehmen relevant, so eine oft gehörte Ansicht. Irrtum! In jedem Betrieb, der fünf volljährige Mitarbeiter oder mehr beschäftigt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen (§1 BetrVG).
Ein Ehegatte erbt in England nur, wenn er seinen vorverstorbenen Ehepartner um mindestens 28 Tage überlebt. Diese und andere Besonderheiten des englischen Erbrechts in einem Schaubild auf einen Blick In zwei früheren Beiträgen (hier und hier) haben wir bereits gezeigt, dass sich die englischen Regeln der gesetzlichen Erbfolge (Rules of Intestacy) zum Teil deutlich von den Reg …
Änderung der persönlichen Steuerfreibeträge in internationalen Erbfällen Für Erbfälle und Schenkungen bei denen entweder der Erblasser oder Schenker (Geberseite) oder aber der Erbe, Vermächtnisnehmer oder der Beschenkte (Empfängerseite) ein “Inländer” im Sinn des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist (unbeschränkte Steuerpflicht), bleibt alles wie gehabt.
Verstirbt ein Verwandter mit Vermögen in Großbritannien, benötigen die Erben ein britisches Nachlasszeugnis (sog. Grant), weil Banken und Versicherungen die Assets sonst nicht freigeben. Eine Ausnahme machen die Geldinstitute manchmal bei Kleinbeträgen bis ca. 10.000 Pfund (Small Claims Release), da genügt eine eidesstattliche Versicherung (Affidavit) des Antragstellers.
Der Pflichtteilsanspruch, wie ihn das deutsche und österreichische Erbrecht kennen, ist ein extrem scharfes Schwert. Die Erben müssen zunächst Auskunft erteilen. Das klingt harmlos, hat es in der Praxis aber in sich. Konkret heißt das nämlich: ein Inventarverzeichnis über den gesamten Nachlass erstellen (bis zur letzten Hummel-Figur in der Glasvitrine) sowie alle Schenkungen de …
Erstaunliche Unterschiede bei der gesetzlichen Erbfolge Verstirbt jemand ohne einen Ehepartner oder Abkömmlinge zu hinterlassen, so erben nach deutscher gesetzlicher Erbfolge dessen Eltern (§ 1925 Abs. 2 BGB). Soweit die Eltern des Erblassers bereits vorverstorben sind, treten deren Abkömmlinge jeweils an deren Stelle (§ 1925 Abs. 3 BGB).
… und nahm zwei unserer aktuellen Blog-Posts zu Themen des deutsch-englischen Rechts in ihre Liste relevanter Beiträge auf. Zum einen den Artikel “Pitfalls of German Contract Law (Part 3)“, in dem wir ausländischen Anwälten wenig bekannte und daher haftungsträchtige Paragrafen des deutschen Zivil und Handelsrechts erläutern.
Wer schon einmal mit einem österreichischen Rechtsanwalt korrespondiert hat, kann bereits leichte Zweifel daran hegen, ob es sich wirklich um dieselbe Sprache handelt. Welcher deutsche Anwalt weiß zum Beispiel sofort, was eine “aufrechte Ehe” ist? Oder ein “Fetzenmarkt”? Aber das ist ein anderes Thema (siehe hier).
Heirat während Wohnsitz im Ausland kann den Erbanspruch reduzieren Viele Paare denken: „Mit der Eheschließung ist mein Erbrecht gesetzlich abgesichert. Wenn mein Ehepartner stirbt, bin ich dessen Erbe, auch ohne Testament.“ Nun ja, zum einen kommt es darauf an, welche weitere Verwandte der verstorbene Ehegatte hinterlässt.
Testamente (Wills) im anglo-amerikanischen Rechtskreis folgen bekanntlich ganz anderen Regeln als deutsche oder französische Testamente. Im Vordergrund steht der Nachlassabwickler (Administrator oder Executor), da das britische und amerikanische Erbrecht keinen Direkterwerb (Vonselbsterwerb) der Begünstigten kennt.
Wenn ein deutscher Erbrechtsanwalt bei der Abwicklung englischer Nachlassfälle auf sein Rechtsgefühl vertraut, ist das der sicherste Weg in den Haftungsfall. Denn das nach den Prinzipien des deutschen BGB geschulte Judiz liegt in der anglo-amerikanischen Sphäre, zumindest im Erbrecht, fast immer komplett falsch. Dort gibt es weder Universalsukzession noch Direkterwerb.
Kaum ein britisches oder US-amerikanisches Testament ohne Trust-Regelung Hört man als deutscher Rechtsanwalt das Wort “Trust”, denkt man in der Regel gleich an komplexe Treuhandverträge oder gar Stiftungsstrukturen. Im anglo-amerikanischen Recht ist der Begriff Trust aber sehr vieldeutig und deckt eine riesige Bandbreite von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab.
Kürzlich pries ich hier den Gerichtsstandort Manchester in hohen Tönen, insbesondere das dortige Ziviljustizzentrum (Civil Justice Centre), das erst 2008 eröffnet wurde, also für britische Verhältnisse brandneu ist. Dieses Lob kann ich nun sogar noch einmal unterstreichen, denn bereits vorgestern lag in einem deutsch-britischen Erbfall das Nachlasszeugnis in unserem Briefkasten.