Ist die Verwendung von Fotografien in der digitalen Ausgabe einer Tageszeitung im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung branchenüblich, kommt die stillschweigende Einräumung eines Nutzungsrechtes in Betracht. Veröffentlichung in Printausgabe und E-Paper Ein selbstständiger Berufsfotograf klagte gegen eine Tageszeitung.
Wer den sog. „Share-Button“ von Facebook an seinen Artikeln bereitstellt, räumt Dritten über die Teilen-Funktion hinaus keine stillschweigenden Nutzungsrechte an dem gesamten Text ein. So hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Share-Button als Einladung zum Kopieren verstanden Der Beklagte hatte den Artikel eines Redakteurs vollständig kopiert und auf seine eigene Facebook-Seite gestellt.
Das Kopieren noch nicht veröffentlichter Werke zu privaten Zwecken stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. § 53 Abs. 1 UrhG gilt nicht nur für die Vervielfältigung von bereits veröffentlichten Werken. Der Fall Die Klägerin war Porträtkünstlerin und hatte digitale Fotografien vom Beklagten und dessen Nachbarin gemacht, welche von ihr am Computer überarbeitet wurden.
Der Einsatz von Minikameras (sog. Dashcams) im Straßenverkehr wird immer beliebter. Die Verwendung ist in Deutschland aufgrund möglicher Eingriffe in das Persönlichkeits- sowie Datenschutzrecht jedoch höchst bedenklich. Bei Dashcams („dash“ = engl. f. Armaturenbrett) handelt es sich um kleine Kameras, die beispielsweise auf dem Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe eines …
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