Ines Gläser

  • Elektro-Rollstuhl im Straßenverkehr

    Hält ein Elektro-Rollstuhlfahrer in einer Fußgängerzone die vorgeschriebene Geschwindigkeit ein und stößt er dabei mit einem Fußgänger zusammen, haftet der Rollstuhlfahrer nicht für den Unfall und dessen Folgen. Dies besagt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt vom 2. Mai 2014 (Az 11 U 88/13) Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht In dem ver

    Ines Gläser/ Deutscher Anwaltssuchdienst – DASD Blogin Verkehrsrecht– 46 Leser –