Aktuell werden scheinbare Abmahnungen per E-Mail wegen Filesharing versendet, die angeblich von Kanzleien wie Negele Zimmel Greuter Beller, IP Burg, Auffenberg Petzold Witte, Waldorf Frommer, COPROTECT u.a. stammen. Gefordert wird die Zahlung einer bestimmten Geldsumme binnen 48 Stunden. Bei diesen E-Mails handelt es sich jedoch nur um Fake-Abmahnungen, welche mit einem ZIP-Anh …
Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, bei der der Verdacht besteht, dass sie von einem Trittbrettfahrer versendet wird. Die Abmahnung erweckt den Anschein, als sei sie von der Kanzlei URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet worden. Abgemahnt wird hierbei ebenso wie bei der wirklich von U+C versendeten Abmahnung ein angeblicher Verstoß gegen das Urheberrecht durch Streaming.
Morpheus, was kommt danach? 1. Hintergrund des Morpheus-Urteils Mit Urteil vom 15.11.2012 hat der BGH entschieden, dass Eltern für die von ihren Kindern im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen nicht haften, wenn den Kindern · das Filesharing ausdrücklich verboten wurde und · diese von ihrer geistigen Entwicklung aus in der Lage waren, das Verbot zu begreifen.
Zahlreiche Abmahnungsbetroffene sind heute an uns herangetreten, mit der Frage ob – und wenn ja inwieweit – sich diese Entscheidung auf aktuell laufende Verfahren auswirken. Gerne versuchen wir die am häufigsten gestellte Fragen wie folgt zu beantworten. Wir bitten unsere Leser um Verständnis, dass eine abschließende Beurteilung erst dann möglich sein wird, wenn die Entscheidun …
In einem aktuellen Urteil hat der BGH entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing ihres minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich waren, dass sich ihr Kind über dieses Verbot hinwegsetzen würde.
Die deutsche Telekom hat auf ihrer Internetseite nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht. Dieser Vorgang kann möglicherweise Auswirkungen haben auf laufende Abmahnverfahren. Bitte überprüfen Sie, ob Sie über einen der benannten Speedports verfügen: Die Mitteilung im Original finden Sie unter Telekom.
Llyod Birds Colman Rechtsanwälte – Abmahnung im angeblichen Auftrag der Kontor Records GmbH Uns wurde soeben eine Abmahnung der Llyod Birds Colman Rechtsanwälte vorgelegt. Diese mahnt im angeblichen Namen der Hamburger Kontor Records GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen auf Tauschbörsen ab. Die Abmahnung macht auf den ersten Blick einen recht professionellen Eindruck.
Es gibt einen neuen Stern am Abmahnhimmel! Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt im Auftrag der Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Überschrieben ist die Abmahnung mit den Worten: Aufforderung zur Unterlassung u.a.. Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte hat ihren Sitz in München.
Zurzeit erreichen uns einige Schreiben des Inkassounternehmens Verus Inkasso KG. Im Namen der DigiRights Adminstration GmbH macht das Inkassounternehmen aus angeblichen Urheberrechtsverletzungen Forderungen geltend . Die angeblichen Urheberrechtsverletzungen sollen im Jahr 2009 begangen worden sein.
Die Tendenz der Rechtsprechung, bei Tauschbörsen-Abmahnungen von einer fast völligen Beweislastumkehr zu Lasten der Abmahnungs-Betroffenen auszugehen, beobachten meine Kollegen und ich bereits seit geraumer Zeit mit zunehmender Sorge. 1. Der Grundsatz: „Wenn Du etwas willst, musst die die Tatsachen auch beweisen können.
Weitere Betroffene haben sich bezüglich der Abmahnungen von der Firma Copyright Watch bei uns gemeldet. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung. Zunächst ist zu bemerken, dass die Angeschriebenen nur mit Nachnamen angesprochen werden. Weiterhin ertönt bei der angegebenen Telefonnummer nur Musik vom Band.
Gegenwärtig werden Abmahnungen von der Firma Copyright Watch versandt. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung. Zunächst ist zu bemerken, dass die Angeschriebenen nur mit Nachnamen angesprochen werden. Weiterhin ertönt bei der angegebenen Telefonnummer nur Musik vom Band. Die angebliche Abmahnung ist wie folgt gestaltet: Verwarnung wegen Vorgängen im …
Heute sind weitere Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer bei uns eingegangen. Diese wurden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH Co.KG erhoben. Auch hierbei ist der Gegenstand der Klage das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes.
Nachdem der Artikel über die Anfänge der rollenden Klagewelle viele Reaktionen der Kollegen hervorgerufen hat (u.a. hier, hier und hier), möchten wir nun auch unserer Ankündigung Taten folgen lassen und über die bereits eingegangenen Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer berichten! Wie bereits berichtet, wurden die Klagen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amts …
Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Waldorf Frommer vor. Diese wurde im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor dem Amtsgericht München erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes.