Mir liegt eine Abmahnung des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) vertreten durch die Kanzlei Schroeder vor. Der VSGE hat sich dessen Ausführungen zu Folge von dem Fotografen Dennis Skley Rechte zur Geltendmachung von urheberrechtlichen Schadens-, Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen abtreten lassen. Meine Mandantschaft nutzte zwei Lichtbilder des Fotografen.
Die Tage vermehren und verschärfen sich die Beiträge zu dem Rechtsstreit, den die Stadt Mannheim gegen Wikimedia führt. Die Stadt als Trägerin der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen macht Rechte an einer fotografischen Reproduktion eines gemeinfreien Bildwerkes geltend und verlangt von Wikipedia, es zu unterlassen, dieses Lichtbild öffentlich zugänglich zu machen.
Die Eventfotografie bringt einige rechtliche Probleme mit sich, die oftmals in der Praxis nicht entsprechend gelöst oder schlichtweg ignoriert werden. Nachfolgend möchte ich einen Überblick über die Aspekte verschaffen, die bei der Eventfotografie einschlägig sind. Was ist Eventfotografie? Der Name gibt bereits Aufschluss darüber, was unter die Eventfotografie fällt.
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 27.07.2015, Az.: 7 O 20941/14 den urheberrechtlichen Schutz von Fotos eingegrenzt. Es folgt mit seiner Entscheidung einer erheblichen Meinung in der Literatur, wonach bloße fotografische Reproduktionen nach § 72 UrhG nur dann Schutz genießen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern oder wenn sie auf nicht ausschließlich maschinellem Weg entstehen.
Wer sich regelmäßig im Internet bewegt oder auch sonst über gängige Medien informiert hält, wird in den letzten Monaten möglicherweise auch mit dem Begriff „Sexting“ konfrontiert worden sein. Das Thema unterliegt momentan einem gesteigerten medialen Interesse, obwohl eine genaue Einordnung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände des noch jungen Phänomens keineswegs einfach ist.
Das AG Oldenburg hat mit Urteil vom 17.04.2015 – Az.: 8 C 8028/15 (nicht rechtskräftig, Berufung vor dem LG Oldenburg anhängig) eine gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und Webdesigner wegen einer Urheberrechtsverletzung angenommen. Nach Ansicht des Gerichts hat ein Webdesigner Bilder, die der Kunde ihm zur Eingliederung in die Internetpräsenz übergibt, auf Urheberr …
Heute darf ich kurz etwas in eigener Sache zum Besten geben: TCI Rechtsanwälte haben diese Woche ihre neue Internet-Präsenz live geschaltet. Unter www.tcilaw.de kann die Seite aufgerufen werden. Besonders stolz bin ich auf die Fotos, d …
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 24.07.2015 , Az.: 1 BvR 2501/13 beschlossen, dass die Identitätsfeststellung eines Betroffenen, der bzw. dessen Begleitung (vermeintlich) Foto- oder Filmaufnahmen von Polizisten während eines Einsatzes auf einer Versammlung machte, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gem. Art. 2 I i.V.
Mit einem Referentenentwurf vom September 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) seine Pläne für ein Gesetz zur Novellierung des Urhebervertragsrechts vorgelegt (Download hier). Zuletzt gab es eine Reform im Jahr 2002. Nach Ansicht des BMJV reicht das aber nicht aus.
Mit Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C-362/14) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Entscheidung der Kommission 2000/520/EC vom 26.7.2000, nach welcher das Safe-Harbor-Abkommen ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, für ungültig erklärt. Die TCI Rechtsanwälte haben h …
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben heute das sogenannte „Safe-Harbour“-Abkommen für ungültig erklärt (die deutsche Pressemitteilung ist hier zu finden). Dieses Abkommen regelte den Datenverkehr zwischen den USA und EU-Ländern auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000.
Das AG München hat mit Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15 (nicht rechtskräftig) entscheiden, dass ein Profiftograf, der für ein Hotel Fotos erstellt und diesem vollumfängliche Nutzungsrechte eingeräumt hat, damit nicht auf sein Recht der Nennung seines Namens verzichtet hat und somit Schadensersatz verlangen kann, wenn seine Fotos ohne Urhebernennung verwendet werden.