Beim Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch muss eine neue Unterlassungserklärung mit einer bezifferten Vertragsstrafe abgegeben werden (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24.05.2017, Az. 6 U 161/16). Unterlassungserklärungen müssen eine Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen enthalten, um die Gefahr eines erneuten Verstoßes auszuräumen.
Unsere Kanzlei hat einen neuen Leitfaden „Die wichtigsten Rechtstipps für Ihr Social Media Recht – Was Online-Marketing-Manager in den sozialen Medien beachten müssen“ online gestellt. Er kann ab sofort auf unserer Kanzlei-Webseite heruntergeladen werden. Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren einer der wichtigsten Faktoren in der Unternehmenskommunikation geworden.
Die Nutzung von Social Media ist mittlerweile Pflicht für jedes Unternehmen auf dem Markt. Doch treten bei der Nutzung dieser Plattformen immer wieder rechtliche Hürden auf, die auch bei kleinen Fehlern zu teuren Abmahnungen führen können. Hier die fünf größten Fallstricke, die uns immer wieder in der täglichen Anwaltspraxis begegnen: 1.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt einige rechtliche Veränderungen für jedes Unternehmen mit sich. Datenschutzrichtlinien und -prozesse müssen bis zum Stichtag im Mai 2018 bereits angepasst sein. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, welche mehr als 10x höher sind als derzeit.
Das neue E-Book unseres Partnernetzwerks United E-Commerce ist da! Wir haben uns dieses Mal für Sie etwas ganz besonderes überlegt, denn das E-Book enthält neben zahlreichen Tipps und Checklisten zum E-Commerce insgesamt 8 Power-Coupons für exklusive Service-Vorteile der einzelnen Partner. Kein Handel ohne Internet! Ob Bei der Beschaffung, der Logistik, den Zahlungsabläufen …
Wer möchte im Sommer richtig in seinen Social Media-Kanälen durchstarten? 15 Webinare – 15 Experten: Sabine Piarry veranstaltet auch diesen Sommer wieder das Social Media Sommer Camp. Innerhalb einer Woche gibt es 15 Schwerpunkt-Webinare, deren Aufzeichnungen auch noch bis Ende des Jahres zum Download zur Verfügung stehen. RESMEDIA ist mit einem Webinar zum Thema Recht dabei.
Ein B2B-Onlineshop erfordert einen klaren und transparenten Hinweis darauf, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet. Zudem müssten Bestellungen von Verbrauchern weitgehend ausgeschlossen werden (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.11.2016, Az. 12 U 52/16). Auf der Startseite und den Unterseiten eines B2B-Shops war ein Text-Hinweis auf die Beschränkung auf ge …
In der Zeit vom 29.05. – 02.06.2017 haben wir eine Infowoche zum Datenschutzrecht veranstaltet. An jedem Tag der 22. KW informierten wir Sie über die unterschiedlichsten Themen aus dem Bereich des Datenschutzes und hatten dazu eine Serie von praktischen Infos für Sie zusammen gestellt. Hier nochmals alle Links der #datenschutzrechtswoche übersichtlich aufgelistet: Montag, den 29.05.
eBay-Käufer müssen der Löschung einer nachweislich falschen Bewertung zustimmen (Urteil des Amtsgerichts München vom 23.09.2016, Az. 142 C 12436 /16). Ein Verkäufer hatte auf eBay einen Artikel mit dem Hinweis zum Kauf angeboten, dass dieser in der Originalverpackung geliefert werde. Tatsächlich lieferte er den Artikel nach dem Kauf auch in der Originalverpackung.
Erstmals wird mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch der Datentransfer innerhalb einer „Unternehmensgruppe“ ausdrücklich geregelt. Zu diesem Thema bieten wir heute von 14.00 – 15.00 Uhr ein Webinar mit Rechtsanwalt Florian Decker an. An Tag 3 unserer Datenschutzrechtswoche können Sie sich heute einfach einen Überblick dazu verschaffen, wie die derzeitige R …
Nach der Rechtsprechung sind von Amazon verursachte Wettbewerbsverstöße in Angeboten immer dem jeweiligen Händler zuzurechnen. Amazon-Händler haften nur dann nicht, wenn sie ihre Angebote regelmäßig kontrollieren – und zwar täglich, wie das Oberlandesgericht Köln entschied (Urteil vom 15.03.2017, Az. 6 W 31/17).
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Bis Mai 2018 müssen Unternehmen alle Strukturen und Prozesse zur Implementierung des nun EU-weit einheitlich geltenden und harmonisierten Datenschutzes umgesetzt haben. Auch im Online-Marketing wird es einige Änderungen geben.
Auch wenn alle sie verschicken: Feedback-Mails und Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail sind ohne vorherige Einwilligung wettbewerbswidrig (Urteil des Kammergerichts Berlin vom 07.02.2017, Az. 5 W 15/17). Nach einer aktuellen Entscheidung sind Feedback-Mails nach einer Transaktion als Werbung einzustufen.
Tippfehlerangebote in Onlineshops kommen immer mal wieder vor. Onlinehändler zeichnen ihre Produkte aus Versehen zu einem zu niedrigen Preis aus, etwa aufgrund eines Tippfehlers oder infolge falscher Datenübertragung. In einem jetzt entschiedenen Fall wurde eine elektrische Vollkassettenmarkise zu 29,90 € statt 2.990,- € (UVP) angeboten und der Händler auf Lieferung verklagt.
Werbetreibende versuchen nach wie vor, um das Einholen eines Einverständnisses von Empfängern für Werbe-E-Mails per Double-Opt-In und Checkbox herumzukommen. Grund ist, dass der Anmeldeprozess zu komlizert erscheint und die Conversion leidet. Allerdings sollten die Anmeldeprozesse trotzdem möglichst schnell umgestellt werden, denn angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regel …
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. stellt eine geschäftliche Nachfrage keine unerlaubte Werbe-E-Mail dar, wenn der Empfänger auf seiner Homepage ausdrücklich in solch eine Kontaktaufnahme eingewilligt hat (Urteil vom 24.11.2016, Az.: 6 U 33/16). Der Kläger, ein Rechtsanwalt hatte auf einer von ihm betriebenen Internetseite eine Auswahl seiner Publi …
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch zwei Ausreisser-Wettbewerbsverstöße, bei denen es sich um Ausnahmen handelt, keine Bagatelle sind und zur Abmahnung berechtigen (Urteil vom 21.09.2016, Az. I ZR 234/15). Bei zwei Energiesparlampen waren nach einem Testkauf beim Hersteller ein unzulässiger Quecksilbergehalt festgestellt worden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro im Falle des Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung wegen unerwünschte Werbe-E-Mails unter Kaufleuten gerechtfertigt ist (Urteil vom 25.11.2016, Az.: 9 U 66/15). Die Klägerin in dem Fall ist die Betreiberin einer Kfz-Vertragswerkstatt.
Bessere Leads, mehr Kunden, mehr Effizienz: Experten für CRM- und ECM-Lösungen sowie für E-Mail-Marketing-Automation und IT-Recht zeigen Ihnen im Rahmen einer gemeinsamen Roadshow praxisnah und softwareübergreifend die Vorteile der Digitalisierung auf. Im Fokus: modernes Lead-, Dokumenten- und Kundenbeziehungsmanagement als Basis für erfolgsorientiertes Handeln.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass die Hinweispflicht auf die OS-Plattform auch für Unternehmer gilt, die auf Online-Handelsplattformen wie eBay ihre Produkte anbieten, und zwar auch dann, wenn die Plattform selbst bereits auf die Schlichtungsplattform hinweist (Urteil vom 25.01.2017, Az. 9 W 426/16).