1. Es ist auch aus grundrechtlicher Sicht ein Grund zu feiern, dass der Bundestag die Ehe für alle beschlossen hat. Das Grundgesetz steht der Ehe für alle nicht nur nicht entgegen, sondern es verlangt sie sogar. Das folgt aus dem Gleichheitsgrundrecht, dem Verbot der Geschlechterdiskriminierung und dem Menschenwürdekern des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
1. Falls der Bundestag am Freitag tatsächlich über die Ehe für alle entscheiden sollte: Steht dann das Grundgesetz einem positiven Votum entgegen? Wollte die verfassungsgebende Gewalt die Ehe für alle für verfassungswidrig erklären? Manche schließen das aus dem „besonderen Schutz“, unter den Art. 6 I GG Ehe und Familie stellt: Weil mit der Ehe damals nur die Ehe zwischen Frau …
War für den jüngsten Kopftuch-Fall eigentlich das Plenum zuständig? Mein Vorschlag, diese Frage zu verneinen, weil die neue Entscheidung nicht von tragenden Gründen der alten abweicht, überzeugt Christoph Möllers nicht: Ihm ist diese Antwort zu schlicht, um wahr zu sein. Warum soll aber nicht auch mal die schlichte Antwort letztlich die richtige sein? 1.
1. Mit dem Titel seines Beitrags „A Tale of Two Courts“ spielt Christoph Möllers auf die inhaltliche Spannung an, die zweifellos zwischen den beiden Kopftuch-Entscheidungen des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts besteht. Der Eindruck sei „irritierend“, so Möllers, „es hier nicht mit zwei Senaten, sondern mit zwei Gerichten zu tun zu haben, die den institu …