Marian Härtel

  • Warnung vor Google-Mail Wurm

    Heute möchte ich hier auf dem Blog einmal einen nicht-juristischen Artikel veröffentlichen, da das Thema gestern eine Mitarbeitern betroffen hat und uns wertvolle Zeit gekostet hat, um das Problem zu beheben. Aktuell geht ein Wurm durch zahlreiche Emailpostfächer, die auf Google Mail aufbauen. Die Emails tragen als Betreff den Namen des absendenden Unternehmen, kommen von ei

    Marian Härtel/ Rechts- und Unternehmensberatung Marian Härtel – 203 Leser –
  • Newsletter

    Als ich letzten Monat diese Seite neu gestaltet habe, habe ich als Möglichkeit, einen Newsletter mit meinen Artikeln anzubieten, auf den Anbieter „Mailchimp“ gesetzt. Leider ist dieser, auch durch seinen Sitz in den USA, wenig zufriedenstellend. Ich habe daher am heutigen Tag ein neues System aufgesetzt, welches zugleich auch datenschutzrechtlich unbedenklicher ist, da es led

    Marian Härtel/ Rechts- und Unternehmensberatung Marian Härtel – 36 Leser –
  • Domain und Abschreibungen

    In der letzten Woche kam bei mir in der Kanzlei das Thema neu auf, ob ein Domain bei einem Unternehmen Teil des Betriebsvermögens wird und somit unter Umständen wirtschaftlich, und daher auch steuerlich relevant, abgeschrieben werden müssen/können oder ob es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB handelt.

  • Nachvergütungsanspruch für Fotografen

    Gerade erst habe ich über ein Urteil des OLG Celle zum Thema Nachvergütung hier berichtet, da folgt ein Urteil des OLG Hamm, das in eine ähnliche Kerbe schlägt. Nach diesem Urteil ist eine Vergütung von 10,00 Euro für ein in einer Tageszeitung verwendetes Bild eines Pressefotografen nicht angemessen.

    Marian Härtel/ Rechts- und Unternehmensberatung Marian Härtelin Medienrecht– 77 Leser –
  • Motiv ist für Widerruf nicht entscheident

    Immer wieder gibt es Streit um die Frage des Widerrufsrechts bei Onlinekäufen. Ein weiteres Detail hat der Bundesgerichtshof von kurzem entschieden. Der Kläger bestellte über das Internet am 14. Januar 2014 bei der Beklagten, die mit einer Tiefpreisgarantie geworben hatte, zwei Taschenfederkernmatratzen zum Preis von insgesamt 417,10 €. Die Matratzen wurden am 24. und 27.

    Marian Härtel/ Rechts- und Unternehmensberatung Marian Härtel – 80 Leser –