Nachdem in der Vergangenheit bereits Europcar einmal bzgl. der unzulässigen Aufzeichnung von Bewegungsdaten seiner Fahrzeugmieter in den Fokus der Aufsichtsbehörden geriet, schickt sich nun erneut ein Autovermieter an, diesbzgl. auf sich aufmerksam zu machen. Im Rahmen eines Strafverfahrens aufgrund eines Tötungsdelikts im Straßenverkehr hat das Landgericht Köln von DriveNow …
BMW hat dem Kölner Landgericht Daten eines Drive-Now-Kunden geliefert, mit denen die Kammer offenbar ein Bewegungsprofil des Mannes erstellen konnte. Datenschützer stellen die Rechtmäßigkeit von Datenspeicherung grundsätzlich infrage.