Nach einer neuen und revolutionären Entscheidung des Bundessozialgerichts ist die Höhe des Honorars ein wichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 31. März 2017 (Az.: B 12 R 7/15 R) entschieden, dass ein Heilpädagoge, der auf der Basis von Honorarverträgen als Erziehungsbeistand im Rahmen der öffentlichen Jugendhil …
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt auch dann vor, wenn ein wenn eine Rotkreuzschwester in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt wird. Das BAG hat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2017 (1 ABR 62/12) entschieden, dass eine Arbeitnehmerüberlassung dann vorliegt, wenn ein Mitglied der vereinsrechtlich organisierten Rotkreuzschwestern von der Schwesternsch …
Kurz vor der AÜG Reform heißt es für Unternehmen zu handeln, um Risiken in Form von verdeckten Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zu identifizieren. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bringt für Unternehmen spürbare Änderungen mit sich, da der Gesetzgeber die Regelungen in diesem Bereich erheblich verschärft.
In der Entscheidung (Az.: 5 AZR 135/16) ging es um folgende praxisrelevante Fragen: Inwieweit sind Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen? Ist bei der Bestimmung von Zuschlägen der Mindestlohn maßgebliche Berechnungsgrundlage? Der Mindestlohn und die Sonderzahlungen Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde: Die Mitarbeiterin einer Cafeteria erh …
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ArbG Düsseldorf zur Überlassung von Zeitarbeitnehmern im Maler- und Lackiererhandwerk und Auszahlung der auf Arbeitszeitkonto angesammelten Plusstunden. Das ArbG Düsseldorf hat jüngst die vom BMAS und Zoll vertretene Ansicht abgelehnt (Urt. v. 30.11.2015 – 4 Ca 4402/15), nach der bei einer Arbeitnehmerüberlassung in Maler- und Lackiererhandwerk keine Arbeitszeitkoten erricht …
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt (Urteil vom 05.03.2015, Az. S 45 R 1190/14). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte dies zuvor anders gesehen und war von einer Scheinselbständigkeit ausgegangen.
Nach der bislang vorliegenden Pressemitteilung hat das BAG (Urteil vom 13.05.2015 (Az. 10 AZR 191/14) zu Gunsten der Arbeitnehmer geurteilt, die wegen eines gesetzlichen Feiertags oder Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes sei der Arbeitgeber auch in diesen Zeiten so zu vergüten, als hätte er gearbeitet (sog.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat letzte Woche entschieden, dass ein Bordellbetreiber mehr als acht Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen muss. Die Rentenversicherung forderte sogar insgesamt zwanzig Millionen Euro an Nachzahlung. Weshalb das Gericht lediglich auf ein Drittel erkannt hat, ist noch unklar. Bislang liegt lediglich die Pressemitteilung der Entscheidung vor.
Nach dem ArbG Berlin ist es unzulässig, Sonderleistungen auf den Mindestlohn anzurechnen, die nicht unmittelbar die erbrachte Arbeitsleistung vergüten. Seit Beginn des Jahres gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Die wichtigsten Folgen daraus für Unternehmen sind Haftung und drohende Bußgelder bei Unterschreiten des Mindestlohns.