Johannes Flötotto

  • Bundesgerichtshof zur Bewerbung des Mehrfruchtsafts „Rotbäckchen“

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Angaben darstellen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az. I ZR 222/13 Lernstark).

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