Mit der derzeit noch getesteten Software, die das Kundenverhalten im Kassenbereich registriert und analysierbar machen kann, bestimmen Real und die Deutsche Post die datenschutzrechtliche Berichterstattung (wir berichteten hier und hier). Nach eigenen Angaben hat nun der Digitalcourage e.V. Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen § 6 b Bundesdatenschutzgesetz gegen die Real SB …
Nachdem Facebook gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, wonach der Mutter das Recht auf Zugang zu dem Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugestanden wurde (wir berichteten ausführlich), Berufung eingelegt hatte, ist nun das Urteil durch Kammergericht ergangen (Az.: 21 U 9/16). Diesmal zu Gunsten von Facebook.
Die Methoden von Webseitenbetreibern, Ihre Inhalte einem größeren Kreis von Adressaten zu unterbreiten und somit wiederrum die Aufmerksamkeit auf Ihre Webauftritte zu erhöhen, sind vielfältig. Eine bekannte und bewährte Möglichkeit stellt die Einbettung von Schaltflächen dar, mit deren Hilfe auf andere Inhalte verwiesen wird. Dies nutzen vor allem soziale Netzwerke.
Das Thema ist aktuell in aller Munde – darf ich als Webseitenbetreiber künftig noch zu fremden Inhalten verlinken? Nach der Entscheidung des Landgerichts Hamburg gestaltet sich die Antwort schwieriger denn je. Was war passiert? Mit seinem Beschluss vom 18.11.2016 (Az.: 310 O 402/16) hat das Gericht die bisherige Rechtslage, wonach eine Verlinkung als solche keine Urheberrechts …
Jeden Arzt oder sonstigen Berufsgeheimnisträger aus dem medizinischen Bereich im Sinne des § 203 StGB stellt die Weitergabe von Patientendaten vor ein schwieriges Szenario. Wenn sich dann auch noch die Polizei meldet und Auskunft zu einem gesuchten Verdächtigten begehrt, erhöht sich zunehmend der Druck auf Seiten des Auskunftspflichtigen.
Die Zeiten sind hart – das gilt auch für Webseitenbetreiber. Bei der Vielzahl von Internetangeboten müssen die Betreiber stetig neue Möglichkeiten finden, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Denn davon hängt nicht zuletzt die zuverlässige Finanzierung des Web-Auftrittes einerseits und die dahinterliegende Dienstleistung andererseits ab.
Nun geht es also in die nächste Runde. Nachdem WhatsApp mit den Änderungen seiner Nutzungsbedingungen und der damit einhergehenden geplanten Weitergabe von Nutzungsdaten an Facebook sowohl auf Seiten der Nutzer als auch weltweit auf Seiten zahlreicher Datenschützer für heftige Kritik und Widerstand sorgte, ging der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, in die Offensive.
https://www.datenschutz-notizen.de/wp-content/uploads/2016/09/Videoueberwachung_in_Parkhaeusern.mp3 Wer kennt es nicht. Jeden Samstag vor dem Shopping das gleiche Spiel. Wo soll ich nur das Auto abstellen. Na klar, im Parkhaus. Sie nähern sich also der Einfahrt und dabei fällt Ihnen ein überdimensional großes Schild auf, auf dem steht: „Das Parkhaus wird videoüberwacht.
Nachdem wir Ende letzter Woche über die Änderung der Nutzungsbedingungen bei WhatsApp und der damit einhergehenden Weitergabe von Nutzungsdaten an Facebook berichtet hatten, blieb insbesondere noch die Frage, wie der Nutzer dieser Neuerungen widersprechen kann, offen. Mittlerweile dürfte aber jeder User von WhatsApp beim Öffnen des Messangerdienstes folgende Mitteilung bekommen haben.
Seit der Übernahme von WhatsApp durch Facebook im Jahre 2014 für sage und schreibe ca. 22 Milliarden Euro (hier) wurden vor allem aus datenschutzrechtlicher Sicht immer wieder Bedenken geäußert. Diese betrafen insbesondere die Datenübermittlung und die Datensicherheit. Seitdem hat WhatsApp mit der Einführung der Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wodurch der Inhalt der WhatsApp nur …
Beim Thema Zweitwohnungssteuer rollt nicht nur der eine oder andere Student mit den Augen. Vielen ist es unverständlich warum der, der sich entschieden hat, in eine andere Stadt zu ziehen ohne zeitgleich seine Hauptwohnung aufzugeben, auf einmal eine Steuer für seinen Nebenwohnsitz zahlen muss? Grund für diese Abgabe sind nicht zuletzt die generelle Verteilung der Steuermittel …
Die Stadt Zittau will von der Hochschule eine Auskunft über ihre Studenten. Doch die weigert sich.
Studenten der Fachhochschule Stralsund müssen jetzt sehr stark sein. Denn die Zeit der Gedanken „… ach nee, dieses Semester schreibe ich die Prüfung noch nicht. Ich schiebe die Prüfung und damit ich den Versuch nicht verschwende, lasse ich mich für den Tag krankschreiben …“ könnte bald vorbei sein.
Die Uni Kiel lenkt ein: Wer sich für eine Prüfung krank meldet, muss keine intimen Gesundheitsdetails mehr verraten. Der Prüfungskandidat muss den Arzt nicht länger von der Schweigepflicht entbinden. Der Asta feiert das als Sieg – doch an vielen Unis ist Nachbohren weiter alltäglich.
Die Uni Kiel misstraut ihren Studenten und will's ganz genau wissen: Zwickt es nur im Knie, oder ist der Prüfling bettlägrig? Eine normales Attest reicht nicht – wer eine Prüfung versäumt, soll die Schweigepflicht seines Arztes aufheben. Studentenvertreter sind empört.
In dem Musterklageverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen gegen die Samsung Electronics GmbH ist am Freitag ein erster kleiner Meilenstein gelegt worden, der die TV-Geräte-Branche hoffentlich zum Nachdenken bewegen wird. Konkret warf die Verbraucherzentrale der Beklagten Datenschutzverstöße, u.a.
Touristen aufgepasst. Bereits vor gut einem Jahr berichteten wir über das neu eingeführte Gesetz in Berlin, welches sich mit dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (kurz: ZwVbG), wie beispielsweise die Vermietung an Touristen, befasst, und über die damit gleichzeitig in Erscheinung tretende datenschutzrechtliche Problematik der Realisierung dieses Zieles.
Vergangene Woche war es soweit, nach jahrelang andauerndem Verfahren gab es von Seiten des Bundesverfassungsgerichts das langersehnte Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz, kurz: BKAG) (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 20.04.2016 – 1 BvR 966/09 / Pressemitteilung zum Urteil).
Für einen Webseitenbetreiber sollten die Themen Impressum und Datenschutzerklärung eigentlich ein Selbstläufer sein. Die Pflicht, als Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien ein Impressum und darüber hinaus ebenfalls eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite oder etwa auch auf Fanpages zu implementieren ist mittlerweile allseits bekannt (z.B. hier).
Aus der Welt der Webseitenbetreiber ist das Webtracking-Tool „Google Analytics“ nicht mehr wegzudenken. Es zählt zu den erfolgreichsten Anwendungen seiner Art. Auf Seiten der Datenschützer führte der Einsatz dieser Webtracking-Methode auf Webseiten jedoch nicht immer zu Begeisterung. Auch die datenschutz notizen widmeten sich das eine oder andere Mal dieser Thematik und setzte …
Der Datenschutz in Europa wird mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht. In unserer Beitragsreihe stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, die in der ersten Jahreshälfte 2018 für alle verpflichtend werden. Auch zukünftig werden bestimmte Datenarten, die in der DSGVO als Datenkategorien bezeichnet werden, gegenüber „generellen“ personenbezogenen Dat …
„Endlich ist es soweit“ – Mastercard will ab Sommer 2016 nun Selbstaufnahmen und Fingerabdrücke als Passwortersatz für Onlinetransaktionen verwenden, so berichtet es BBC. Nach verschiedenen durchgeführten Tests einiger Unternehmen im letzten Jahr (wir berichteten hier und hier) und dem Start einer Pilotphase von Mastercard in den USA und in den Niederlanden geht es jetzt in die heiße Phase.
Das System wird im Sommer 2016 eingeführt – Deutschland und Schweiz zählen zu den Startländern. Statt einer Passwortabfrage kann entweder das Gesicht abfotografiert oder der Fingerabdruck gescannt werden. Aufforderungen zum Blinzeln sollen Täuschen der Gesichtserkennung vermeiden.
Mastercard is deploying an app that lets users prove their ID via a selfie or fingerprint check to authorise online purchases.
Nach aktuellem Bericht der WirtschaftsWoche will der US-amerikanische Cloud-Dienstleister Dropbox künftig auf die Speicherung der Kundendaten in den USA verzichten und diese nunmehr tatsächlich innerhalb Deutschlands speichern. Hat Dropbox bisweilen sämtliche Nutzerdaten auf US-Servern gespeichert, soll sich dies zumindest für deutsche Nutzer ändern.