Ob Ebay, Amazon, Google oder Bewertungsportale, längst verlassen sich Kunden auf die Bewertungen. Entsprechend viel Aufmerksamkeit sollten Unternehmer den Bewertungen zugestehen. Anders als viele Unternehmer glauben, sind sie schlechten Bewertungen aber keinesfalls schutzlos ausgeliefert. Verboten sind etwa unrichtige Behauptungen oder Schmähkritik.
Zwei Jahre nach dem tragischen Absturz des Germanwings-Flug 9525 geht die juristische Aufarbeitung in die entscheidende Runde. Die Anwälte der Hinterbliebenen gehen in den USA nur noch gegen die ausbildende Flugschule vor und in Deutschland hat die Lufthansa letzte Angebote über ein Schmerzensgeld gemacht. Zeit einen Blick in den US-Prozess zu werfen.
Das OLG München legt dem EuGH die ersten Fragen zur Auslegung der Rom III-Verordnung bzgl. der Anwendbarkeit auf Privatscheidungen und zur Beurteilung von diskriminierendem ausländischen Eherecht vor. In Deutschland werden Ehen durch staatliche Gerichte geschieden und zwar unabhängig davon, ob das auf die Ehe anzuwendende materielle Eherecht eine Privatscheidung oder eine Sche …
Eine Revision oder Berufung kann gem. § 513 Abs. 2 ZPO und § 545 Abs. 2 ZPO nicht auf eine zu Unrecht angenommene Zuständigkeit des Erstgerichts gestützt werden. Ausgenommen davon ist die internationale Zuständigkeit, diese ist immer überprüfbar. Soweit die örtliche und die internationale Zuständigkeit des Erstgerichts von denselben Voraussetzungen abhängen, sind diese ebenfalls überprüfbar.
Die Verlockungen der hohen amerikanischen Schadenersatzansprüche lassen auch beim Germanwings-Absturz nicht lange auf sich warten und die ersten Geier Anwälte drohen schon damit vor US-Gerichten zu klagen. Wie bereits geschrieben, ist es aber nicht so einfach, überhaupt eine Zuständigkeit der US-Gerichte zu bejahen.
Die Lufthansa ist gewarnt: Falls sie den Hinterbliebenen der Germanwings-Opfer nicht genug Schadensersatz bietet, drohen einige mit einer Klage in den USA. Dort winken höhere Summen, weil die emotionalen Folgen des Verlusts berücksichtigt werden.
In der Sache Schrems./. Facebook Irland ist die aktuell spannende Frage, ob das Gericht die Klage überhaupt annimmt. Genauer geht es um die Frage, ob sich das österreichische Gericht überhaupt für Zuständig erklärt. Die internationale Zuständigkeit richtet sich für Mitgliedsstaaten der EU nach der EUGVVO.
Bei dem tragischen Absturz der Germanwings Maschine am 23.03.2015 kamen alle Passagiere ums Leben. Der eigentlichen Untersuchung wird sicher eine politische und strafrechtliche Untersuchung folgen, die im Fokus der Öffentlichkeit steht. Wie bei jeder Katastrophe wird es aber auch eine leisere dafür aber langwierigere zivilrechtliche Aufarbeitung geben, bei der es um die Ansprüc …
Die Fluggesellschaft hat den Familien der Germanwings-Opfer kurzfristige Hilfen zugesagt. Bis zu 50.000 Euro will die Lufthansa zur Deckung unmittelbarer Ausgaben zahlen.
Der EUGH hat mit seinem Urteil in der Sache „Hejduk“ (C-441/13) seine Rechtsprechungslinie zur internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet fortgeführt und im Ergebnis die Mosaikbetrachung bestätigt. Im vorliegenden Fall soll die beklagte (deutsche) Firma ein Foto der (österreichischen) Klägerin (sie ist Urheberin) ohne ihre Zustimmung auf ihrer .
Der EUGH hat mit Urteil vom 03.04.14 in der Sache C-438/12 Weber/Weber entschieden, dass bei einer Klage über die Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück das Gericht des Belegenheitsstaates (forum rei sitae) international ausschließlich zuständig ist und dieses das Verfahren nicht aussetzen muss, wenn eine Klage darüber bei einem anderen Gericht anhängig ist.
Die RAs Steiger, Stadler und Lampmann haben in ihren jeweiligen Blogs auf die berechtigte Frage nach den Verwertungsrechten bei “tweets” hingewiesen. Übersehen wurde leider, dass die AGB-Kontrolle nach deutschem Recht (§§305 ff BGB) auf Twitter nicht ohne Weiteres Anwendung findet. Twitter (als US-Unternehmen) wählt in seinen AGB kalifornisches Recht, was gem. Art. 3 I Rom I-VO möglich ist.
Während der Reise von Frankreich nach Deutschland mit einem Auto-Zug wurde der transportierte PKW eines Fahrgasts beschädigt, dieser verlangte daraufhin Schadensersatz vom Eisenbahnunternehmen. Zu Recht, wie der BGH mit Urteil vom 12.12.2013 1 entschied. Danach haften Eisenbahnunternehmen im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schä …