Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, eine Verwaltungsanordnung erlassen zu haben, die es Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Das Unternehmen soll zudem Daten löschen, die bereits von WhatsApp an Facebook übermittelt wurden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 344/15) für eine Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gemäß § 14 Abs. 2 UWG bejaht. Die Entscheidung überrascht, da die Vertreter der gegenteiligen Auffassung sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur bishe …
Ein Dauerbrenner im Datenschutz ist die Frage, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind. Zunächst waren es naturgemäß die Datenschutzbehörden, die diese Frage mit JA beantworteten. Auch die Rechtsprechung schien sich dieser Auffassung langsam aber sicher anzuschließen. Im Jahr 2014 wollte der BGH eine endgültige Klärung und legte die Frage dem Europäischen Ger …
Am 09.01.2016 tritt die sogenannte ODR-Verordnung (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013) in Kraft. Sie hat Auswirkungen auf jeden Online-Shop, in dem Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher angeboten werden. Bei Nichtbeachtung drohen (mal wieder) Abmahnungen. Die ODR-Verordnung sieht in drei Schritten Neuerungen für Online-Händler vor. 1.
posted inAllgemein on 18. Dezember 2015 by Felix Gebhard Bereits vor einiger Zeit hatten wir über einen Gesetzesentwurf berichtet, wonach Datenschutzverstöße in Zukunft von Verbraucherverbänden abgemahnt werden können. Am 17.12.2015 hat der Bundestag die Gesetzesänderung nun beschlossen. Im Unterlassungsklagengesetz ist künftig vorgesehen, dass Unternehmen von Verbraucherv …
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung ein einseitiges Muster (einen sogenannten “One-Pager”) für transparente Datenschutzhinweise veröffentlicht. So begrüßenswert der Ansatz auch ist, Datenschutzhinweise übersichtlicher und verständlicher zu gestalten, enthält der “One-Pager” doch einige rechtliche Tücken.
Der Gesetzgeber möchte das private Baurecht reformieren. Nebenbei greift er dabei auch in allgemeine Gewährleistungsregelungen ein, sodass von der Neuregelung auch Händler außerhalb des klassischen Baurechts betroffen sind. Auf Versandhändler, die Waren verkaufen, die zum festen Einbau bestimmt sind (etwa Fliesen, Bodenbeläge, Einbaumöbel), könnten künftig erhebliche Mehrkosten zukommen.
Oft finden sich in Online Shops Informationen, in welchen Mengen angebotene Waren noch vorhanden sind. Jüngste Entwicklungen bestätigen dabei, dass es unzulässig ist, beim Warenbestand falsche Angaben zu machen. Dies gilt für das Vortäuschen von Warenknappheit. Dies gilt jedoch auch dahingehend, dass der Anbieter vorgibt Waren noch vorrätig zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung gab die Verbraucherzentrale NRW bekannt, sechs Unternehmen wegen der Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons von Facebook abgemahnt zu haben. Betroffen sind die Unternehmen HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (I ZR 157/13 vom 19.03.2015) darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. In dem entschiedenen Fall hatte ein Mobilfunkunternehmen ein Inkassoinstitut mit dem Einzug nicht …
posted inAllgemein on 20. Mai 2015 by Felix Gebhard SHARE Nicht nur die Betreiber von Websites sondern selbstverständlich auch die Anbieter von Apps sind Diensteanbieter im Sinne des § 13 Telemediengesetz (TMG) und somit zur Bereithaltung einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Nichts desto trotz ist eine vollständige und korrekt eingebundene Datenschutzerklärung bei vi …
Wir hatten in einem unserer letzten Beiträge darauf hingewiesen, dass bei einem von uns betreuten Online-Händler eine sogenannte fokussierte Datenschutzprüfung nach § 38 Abs. 1 BDSG durchgeführt wurde. Nun liegt uns der Prüfbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor. Dieser zeigt einmal mehr, dass Datenschutz auch für kleinere Shops weit mehr bedeuten sollte …
Verbraucher haben im Online-Handel grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hiervon macht das Gesetz nur wenige Ausnahmen. Eine der wichtigsten Ausnahmen gilt beim Kauf von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden. Was in der Theorie einfach klingt. führt in der Praxis zu schwierigen Differenzierungen.
Online-Shops sind mitunter fehleranfällig. So kann es passieren, dass beim Einspielen neuer Artikel und Preislisten völlig falsche (meistens viel zu günstige) Preise übernommen werden. Oft sind dann die ersten Bestellungen schneller da, als der Händler den Fehler überhaupt bemerkt. Das LG München I bestätigte nun die bestehende Rechtsprechung: Ein Käufer, der offensichtliche …
Es ist seit Jahren ein Dauerthema, doch nun scheint mal wieder Bewegung hinein zu kommen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder möchte die Bundesregierung auffordern, die E-Privacy-Richtlinie “nun ohne weitere Verzögerung vollständig in das nationale Recht zu überführen”. Begründung: Die Datenschutzbeauftragten halten den aktuellen Zustand für “nicht hinnehmbar”.
Lange hatte man darüber gesprochen, jetzt ist es soweit: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung des Datenschutzrechts vorgelegt. Danach sollen Verbraucherverbände künftig gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Dass der Versand unerlaubter E-Mail-Werbung durch teure Abmahnungen von Wettbewerbern beanstandet werden kann, war bekannt. Ebenso, dass sich im Falle unzulässiger E-Mail-Werbung die betroffenen Empfänger durch Abmahnungen zu Wehr setzen können. Dass neben UWG und Persönlichkeitsrecht auch datenschutzrechtliche Vorschriften des BDSG und TMG verletzt werden, war vielen Webenden …
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az. X ZR 79/13 vom 28.10.2014) entschieden, dass Anbieter von Kundenbindungsprogrammen Art und Umfang von Leistungen, die sie ihren Kunden für ihre Treue versprechen wollen, in eigener Verantwortung bestimmen können. Gegenstand des vorliegenden Falls war das Miles&More Programm der Lufthansa.
Seit Umsetzung der sog. Button-Lösung müssen Online-Händler die wesentlichen Merkmale von Waren nicht nur auf der jeweiligen Produktdetailseite, sondern nochmals auf der abschließenden Bestellübersichtsseite angeben. Welche Eigenschaften als wesentlich anzusehen sind, ist bisher weitgehend ungeklärt.
Laut einer aktuellen Meldung der IHK Braunschweig hat der Deutsche Konsumentenbund e.V. angekündigt, ab dem 13.09.2014 gezielt Online-Shops abzumahnen, welche noch immer eine veraltete Widerrufsbelehrung vorhalten. Diese drohend …