Dr. Michael E. Kurth

  • "Fick Dich, Zettelpuppe!" = Beleidigung

    Auf dem Weg zum Mittagessen ist mir folgender Sticker an einem Fahrzeug aufgefallen: Offenbar hat der Fahrer des öfteren Probleme mit den Ordnungsbehörden. Ob diese Gemütsäußerung die Angesprochenen vom Anbringen des Strafzettels abhalten wird, wage ich allerdings zu bezweifeln. Vielmehr steht hier doch zusätzlich die Strafbarkeit wegen einer Beleidigung nach § 185 StGB im Raum.

    Dr. Michael E. Kurth / Rechtsanwalt Dr. Kurth: Strafverteidigung bundesweit – 1514 Leser –
  • EuGH: Legal-Highs sind keine Arzneimittel

    EuGH: Legal-Highs sind keine Arzneimittel Der EuGH hat entschieden, dass Kräutermischungen (sog. Legal-Highs), die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, auch keine Arzneimittel im Sinne des AMG sind. Es handelt sich um Genussmittel und nicht um Arzneimittel nach § 2 Abs.1 Nr. 2 AMG.

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