Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters: “Die Verbindlichkeiten des Schuldners stammen nach meinen Ermittlungen im Wesentlichen aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der T GmbH. Nach Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens war er persönlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m.
Schon am 10. Dezember 2013 hatte das LG München I in seinem Urteil in der Sache 5HK O 1387/10 feststellt, dass Vorstandsmitglieder dafür Sorge zu tragen haben, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen und diese ihrer Pflicht nur dann genügen, wenn eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organis …
Standardisierte IT-basierte „Beratungsprodukte“ verändern den Markt für Rechtsberatung grundlegend. Für die AG Kanzleimanagement stelle ich dieses Jahr auf dem Anwaltstag die Frage, wie „Legal-Tech“ das anwaltliche Arbeiten verändert, was Anwälte von diesen Angeboten lernen können und wie sie letztlich davon profitieren können. Wir haben dazu Vertreter von advocado.de, flightright.de und geblitzt.
Die vermeintlich unerträgliche Gerechtigkeitslücke in der Rechtsprechung zur insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung des § 133 InsO führt seit geraumer Zeit an der einen oder anderen Stelle zu Aufregung. Wir hatten uns dem Thema schon mehrfach gewidmet, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen eines später insolventen Rechtsanwaltes zu seinem Versorgungswerk.
Wenn ein Kollege es verbockt hat, kann man ihn prima in die Pfanne hauen. Man kann aber auch, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem heute veröffentlichen Beschluss vom 9. Juli 2015 zu Aktenzeichen IX ZB 68/14 gemacht hat, eine unglaublich eleganten Lösung für die Misere finden, damit es am Ende nur lachende Gesichter gibt.
My flow, my show brought me the dough That bought me all my fancy things My crib, my cars, my pools, my jewels Look nigga, I done came up and I ain’t changed Aus In Da Club von 50Cent Das der Musiker Curtis James Jackson III aus, wie er sagt, “strategischen Gründen” (a/k/a “will/kann nicht zahlen”) Insolvenz angemeldet hat, nachdem ihn ein Gericht zu ein paar Millionen Schadensersatz verurteil.
“Ferner wollen sie von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren. Nach Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger Winkelzüge geben und d …
Wenn Briefe von Leuten kommen, die ihren Namen um mehr oder weniger phantasievolle Zusätze ergänzen, ist Vorsicht geboten. So auch neulich, als ich ein Schreiben von “Maximilian, freier lebender Mann aus Fleisch und Blut, aus dem Hause Hammelhorn” bekam. Für den Fall, dass ich ihm nicht innerhalb von zwei Tagen irgendwelche Unterlagen übersende, sollte ich, so war am Ende des …
Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO dient dazu, Vermögensverschiebungen auf Kosten der Allgemeinheit der Gläubiger rückgängig zu machen. Wenn Geld auf einem überzogenen Konto eingeht, verringern sich damit die Forderungen der Bank – unter dem Strich stellt sich die Bank damit besser als die restlichen Gläubiger.
Die Wirtschaft lamentiert flächendeckend (und nicht ganz unberechtigt) über das ausufernde Anfechtungsrecht, im Fernsehen gibt es als Doku bezeichnete Geschichten über gierige Insolvenzverwalter und gutmütige Unternehmer und der Bundesgerichtshof macht ein Urteil das die ganze Diskussion ad absurdum zu führen scheint. Es ging um eine Rechnung in Höhe von 1.
Mit der Anfechtung der Rückgewähr von “Gesellschafterdarlehen” haben wir uns schön häufiger befasst. Diese findet ihre Rechtsgrundlage seit November 2008 in § 135 InsO. Dort heißt es (gekürzt): Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung 1.