Verena Fausten

  • Gesetzesänderung zum 1.10.2016!

    Gesetzesänderung zum 1.10.2016! Vorsicht bei der Verwendung alter Ausschlussklauseln Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 ist eine Änderung des AGB-Rechts in Kraft getreten, die eine Anpassung der bisher üblicherweise verwendeten Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen erforderlich macht. Die Vorschrift des § 309 Nr.

    Verena Fausten/ Meyer-Köring v.Danwitz – 103 Leser –
  • Beschäftigung von Flüchtlingen

    Beschäftigung von Flüchtlingen Integrationsgesetz bringt Erleichterungen Die Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen sind immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Am 6. August 2016 sind durch das Integrationsgesetz (nebst Verordnung) verschiedene Neuerungen in Kraft getreten, die Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen bringen sollen.

    Verena Fausten/ Meyer-Köring v.Danwitz – 41 Leser –
  • Einsichtnahme in die Personalakte – ohne Anwalt!

    Einsichtnahme in die Personalakte – ohne Anwalt! BAG, Urteil v. 12.07.2016 – 9 AZR 791/14 (PM 36/16) Arbeitnehmer haben das Recht, eine Einsicht in ihre eigene Personalakte zu beantragen. Ihnen ist – nach näherer Abstimmung mit den Personalverantwortlichen – Einsicht in die Personalakte zu gewähren (§ 83 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Nach § 83 Abs. 1 S.

    Verena Fausten/ Meyer-Köring v.Danwitz – 39 Leser –
  • Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch monatliche Sonderzahlung

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch monatliche Sonderzahlung BAG, Urteil v. 25.05.2016 – 5 AZR 135/16, PM 24/16 Der gesetzliche Mindestlohnanspruch nach den Bestimmungen des zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes beträgt 8,50 € brutto je Zeitstunde. Die Einhaltung des Mindestlohns lässt sich in Fällen, in denen eine einheitliche Stundenvergütung

    Verena Fausten/ Meyer-Köring v.Danwitz – 30 Leser –
  • Elternzeitantrag per Telefax oder E-Mail nichtig

    Elternzeitantrag per Telefax oder E-Mail nichtig BAG, Urteil v. 10.05.2016 – 9 AZR 145/15, PM 23/16 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) muss, wer Elternzeit beanspruchen will, diese vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Arbeitneh

    Verena Fausten/ Meyer-Köring v.Danwitz – 35 Leser –
  • Zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung BAG, Urteil vom 29.04.2015 – 9 AZR 108/14, PM 28/15 Der Vergütungsanspruch von Auszubildenden richtet sich nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG), der wie folgt lautet: „§ 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

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