Endlich, am 10.06.2015, AZ: XII ZB 251/14, hatte der Bundesgerichtshof eine Gelegenheit, seine alte Rechtsprechung zu korrigieren: Vor 2008 besagte die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein alleinerziehender Elternteil einen maximalen Unterhaltsbedarf hat, der dem Nettoeinkommen vor Geburt des Kindes entspricht.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um 4 Euro erhöht, die Nachzahlung erfolgt ab September, spätestens Oktober 2015. Bei Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss und ALG II darf die Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung vom 25.04.2015 veröffentlicht, AZ: 1 BvR 3326/14, wonach es nicht gegen Art. 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) verstößt, wenn ein Gericht nach jahrelangen Auseinandersetzungen den Umgang für zwei Jahre ausschließt. Der Sohn des Beschwerdeführers war 2003 geboren. Das erste Umgangsverfahren begann 2005.
Hier – http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/06-Mitgliederservice/04-Mitteilungsblatt%20Newsletter/02-Newsletter/2015/04-2015/Gueterichter.pdf – finden Sie eine ausführliche Erklärung des bayerischen Justizministeriums, für welche Verfahren und Personen ein Güterichter …
.. so war es einmal, laut einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 29.04.2015 http://www.sueddeutsche.de/bayern/hochzeitsbraeuche-erster-schritt-ins-grab-1.2456210. So schlimm ist es heute nicht mehr. Aber ein paar Dinge sollten Sie dennoch beachten, ehe Sie heiraten: 1. Halten Sie in einem gemeinsamen Schriftstück fest, wie hoch Ihr Vermögen bei der Heirat ist.
Wann ist eine Ehe gescheitert und kann geschieden werden? Nach dem Gesetz gibt es drei Möglichkeiten: Die Eheleute leben seit einem Jahr getrennt. Beide Eheleute wollen geschieden werden. Die Eheleute leben seit einem Jahr getrennt. Nur ein Ehegatte möchte geschieden werden. Dann muss dieser Ehegatte vortragen, weshalb er die Ehe einseitig als zerrüttet ansieht.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2015 verstößt eine derartige Auskunftsverpflichtung gegen das allgemeine Selbstbestimmungsrecht der Mutter nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Der Ehemann galt als rechtlicher Vater eines in der Ehe geborenen Kindes.
Ab 01.01.2015 gelten die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland in folgender Fassung: SüdL Stand 01.01.2015. Der zulässige Höchstbeitrage für die Altersvorsorge wurde auf 23 % des Bruttoeinkommens gesenkt, ang …
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.11.2014: Der Vater hat in dem vorliegenden Fall die gemeinsamen Kinder an 6 von 14 Tagen betreut. Da dadurch die Hauptverantwortung für die Kinder bei der Mutter verbleibt, handelt es sich um kein echtes Wechselmodell, das nur bei hälftiger Betreuung erreicht wird.
OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2013 – 10 UF 76/13. Mit 20 Jahren geheiratet, vier Kinder groß gezogen und 20 Jahre den Haushalt geführt. Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau endet 10 Jahre nach der Scheidung, we …
Der vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Evaluationsbericht beweist, was nahe liegt: Wird die Ehefrau als Zweitverdienerin kostenfrei krankenversichert und bei Berufstätigkeit hoch besteuert, ist der Anreiz gering, über einen sozialversicherungsfreien 450,00-Euro-Job hinaus berufstätig zu sein.
erhält er für seinen halben Immobilienanteil Miete? Der sogenannte Mietwert der Immobilie wird nach der Trennung im Rahmen der Ehegattenunterhaltsberechnung ausgeglichen. Wird kein Unterhalt verlangt oder geschuldet, muss der im Haus (oder …
Wenn Eltern sich trennen, sind Kinder häufig die Leidtragenden. Endlich drängen Familiengerichte und Jugendämter die Mütter und Väter, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Es ist richtig, dass, je mehr Väter sich von …
Nach dem Gesetz werden die Rentenanwartschaften ausgeglichen, die vom Monat der Heirat bis zum Monat der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten einbezahlt wurden. Nach diesem Zeitpunkt hat der andere Ehegatte zwar keinen Anteil mehr an d …