Ulrike Köllner

  • Höherer Unterhalt wegen Kindesbetreuung für Alleinerziehende

    Endlich, am 10.06.2015, AZ: XII ZB 251/14, hatte der Bundesgerichtshof eine Gelegenheit, seine alte Rechtsprechung zu korrigieren: Vor 2008 besagte die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein alleinerziehender Elternteil einen maximalen Unterhaltsbedarf hat, der dem Nettoeinkommen vor Geburt des Kindes entspricht.

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  • Warum zum Güterichter?

    Hier – http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/06-Mitgliederservice/04-Mitteilungsblatt%20Newsletter/02-Newsletter/2015/04-2015/Gueterichter.pdf – finden Sie eine ausführliche Erklärung des bayerischen Justizministeriums, für welche Verfahren und Personen ein Güterichter

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