Vor ein paar Tagen ist die jährliche Focus-Spezialausgabe über Deutschlands Top-Anwälte erschienen. Unsere Kanzlei wird erneut unter den führenden Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht aufgeführt. Das freut u …
Der Kartellsenat beim BGH hat durch Urteil vom 14.04.2015 die Entscheidung des OLG Celle vom 09.01.2014 (EnWZ 2014, 135) zur Auskunftspflicht im Konzessionierungsverfahren bestätigt. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, wann kalkulatorische Netzdaten vom Altkonzessionär zur Verfügung zu stellen sind.
In einer Entscheidung vom 16.12.2014 (EnVR 54/13) hat der BGH die Rechtsbeschwerde eines Netzbetreibers zurückgewiesen, der sich gegen die Berücksichtigung der Festlegung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2007 über die bei der Ermittlung der Tagesneuwerte anwendbaren Preisindizes im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenze gewandt hatte.
Die Bundesnetzagentur weist heute in einem Newsletter darauf hin, dass die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas ab sofort über einen eigenen Internetauftritt verfügt (www.markttransparenzstelle.de). Die Seite ist nicht nur für Energiehän …
Bislang waren ausschließlich die Übertragungsnetzbetreiber in die arbeitsintensive und das Verhältnis zum Kunden belastende, gleichzeitig aber für das Unternehmensergebnis nicht einträgliche Beitreibung der EEG-Umlage involviert. Diese mussten mit großen Aufwand Milliardenbeträge wälzen, Rechtsstreitigkeiten führen und einen Verwaltungsapparat einrichten, der allein dazu dien …
Kartelle sind schädlich – das entspricht der allgemeinen Auffassung, weswegen der europäische und der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrfach die Kartellbekämpfung vereinfacht haben. Ein zentrales Element ist dabei die erleichterte Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche gegen Kartellanten.
Mehrere EVU berichten über ein Anwaltsschreiben, wonach ein Student im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit festgestellt haben will, dass die vom EVU verwendete Software gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoße. Hinweise zur Sache will dieser Student nur geben, wenn man eine vorgefertigte Vereinbarung abschließt und 8.000,00 € netto zahlt.
Mit Erleichterung durfte die Bundesregierung heute ein lang erwartetes Urteil des EuGH in dem Rechtsstreit Ålands Vindkraft AB gegen Energimyndigheten zur Kenntnis genommen haben. Die Entscheidung des EuGH erging zum schwedischen Ökostromgesetz, dürfte aber auch die aktuelle Diskussion um die Europarechtskonformität des EEG wesentlich beeinflussen.
Während der Bundestag morgen nach Lage der Dinge die EEG-Novelle 2014 verabschiedet, ist die Bundesregierung augenscheinlich zunehmend genervt von der Haltung der EU-Kommission. Das legt jedenfalls ein Bericht in ZfK-Online über Äußerungen von Wirtschaftsminister Gabriel auf dem BDEW-Kongress nahe.
Die Welt-Online zitiert in ihrer Ausgabe vom10.04.2014 unter der Überschrift Berlins verzweifelte Suche nach Stromquellen aus einem noch geheimen Bericht des Bundesnetzagentur. Dieser enthülle Unglaubliches: „Da will man dem Energiekonzern E.on zwar erlauben, sein bayerisches Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im kommenden Jahr abzuschalten.
Dutzende Kraftwerke gehen vom Netz, weil sie nicht mehr rentabel sind. In Süddeutschland drohen im Winter Stromausfälle – weshalb es Planungen für den Bau eines ersten staatlichen Kraftwerks gibt.
Die Sicherheit der Stromversorgung ist in Gefahr. Schuld daran ist die hysterisch beschlossene Energiewende. Sie führt dazu, dass wir Atomstrom aus uralten französischen Kernkraftwerken brauchen.