Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas plant Medienberichten zufolge Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die mir schon einmal negativ aufgefallene Kriminologin Monika Frommel meint dazu, der Entwurf sei Unsinn. Man müsse nur die geltenden Gesetze richtig anwenden, um das Ziel zu erreichen.
In Strafsachen sind die Amtsgerichte nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GVG zuständig, wenn nicht ”die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74 Abs. 2 oder § 74a oder des Oberlandesgerichts nach § 120 begründet ist“ oder ”die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 74a, des Schwurgerichts oder des O …
Die lateinsche Phrase “Iudex non calculat.”, zu Deutsch: “Der Richter rechnet nicht.”, wird entgegen ihrer eigentlichen Bedeutung, wonach der Richter nicht entscheidet, indem er Argumente zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft wägt, häufig in dem Sinne gebraucht, dass der Jurist nicht rechnen kann. Sowe …
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof verhandelte heute im Verfahren VII ZR 164/13 über die Wirksamkeit des Baukostenvereinbarungsmodells nach § 6 Abs. 2 HOAI 2009/§ 6 Abs. 3 HOAI 2013. Dem lag ein von mir durch die Vorinstanzen gesteuerter Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters über das Vermögen eines Ingenieurbüros gegen das Land Rh …