Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Fragestellung, ob die Ablehnung einer weiteren Beschäftigung eines auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt, bejaht.
eine neue Infobroschüre zum ISUV-Votrag Im Nachgang zur ISUV-Veranstaltung vom vergangenen Mittwoch …
Herr A hatte ein Auto, das er bei der Versicherung V kaskoversichert hatte. Dieses Auto wurde bei einem Verkehrsunfall, den die Frau B als Fahrerin verursacht hatte, zerstört. Die Versicherung V regulierte den Schaden und nahm dafür Frau B in Regress. Weil der Unfall bereits vor der Novellierung des VVG stattfand, war noch altes Recht anzuwenden.
Der Bundesgerichtshof musste sich zur Frage nach der Pfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, äußern. Grundsätzlich gehören Autos zum pfändbaren Vermögen. Eine Ausnahme macht hier lediglich der § 811 ZPO. Dieser bestimmt die unpfändbaren Sachen. In seiner Nummer 5 heißt es : „5.
Das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen hat ein Urteil zur Frage, ob ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung auf Leistungen nach dem SGB II auch dann angerechnet werden kann, wenn der Leistungsbezieher sich in der Privatinsolvenz befindet und der Treuhänder das Guthaben zur Masse zieht. Dahinter steht die konkrete Fragestellung, ob hier die Regelung des § 22 Abs.
Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.09.2009 entschieden. (Aktenzeichen: IX ZB 284/08) Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde.
In einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ging es um den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Denn § 23 I KSchG stellt eine Sonderregelung für Kleinbetriebe dar. „§ 23 Geltungsbereich (1) 1Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des …
Wieder einmal musste sich der Bundesgerichtshof mit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen befassen.Frau A hatte eine Wohnung der B gemietet gehabt. Für den schriftlichen Mietvertrag kam ein Formular zur Anwendung. In diesem war bestimmt, dass die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Mieterin übertragen wurde.
Auf diesen Nenner kann man eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Januar 2008 bringen.Es ging wieder einmal um die Frage, ob und wann eine Künstlersozialabgabe zu bezahlen ist. Im Fokus dieses Verfahrens standen zwei Brüder, die als Profiboxer berühmt geworden sind: Vitali und Wladimir Klitschko.
Das Bundesarbeitsgericht hat wiederum zu Fragen des Betriebsüberganges Stellung bezogen. Auch hier ging es wiederum um Umstrukturierungen im öffentlichen Bereich und die damit verbundene Frage, wie es mit dem Schicksal derjenigen Arbeitsplätze, die durch diese Umstrukturierungen betroffen sind, bestellt ist. Hiervon ist gerade der Kliniksektor betroffen.