Meine Lieblingsstatistik ist auf dem Markt. Der Bericht des patitätischen Wohlverbands. Bitte einen Tusch und schon können wir zur Zusammenfassung übergehen: alles schlimm, schlimm, schlimm. Die Erhebung errechnet – wer nachlesen möchte Seite 10 aus dem Median (50 % haben mehr, 50 % haben weniger) der Einkommen einen Wert, 60 % davon ist die Grenze zur Armut.
Ausgegrenzt und abgedrängt: Glaubt man dem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, dann sieht es düster aus in Deutschland. Doch solche Schwarzmalerei ist gefährlich – gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise.
interne Externe Für diesmal ein Fundstück von Haufe. Ich liebe Managementbegriffe. Scrum ist cool. Wenn man das liest, dreht es dem Sozialrechtler zfeifelnd den Magen. Bei der Ausgestaltung der Verträge von Drittkräften im Rahmen von Scrum sollte besondere Sorgfalt angewandt werden.
Eine Idee macht Karriere, meint die SZ in einem Kommentar zum Grundeinkommen und endlich kommt ein Kommentar, der sich mit den Risiken und Nebenwirkungen auseinander setzt. Nicht nur mit der Finanzierung (über die man ohnehin gar nicht Nachdenken sollte) Zum Beispiel mit der Frage, was Menschen mit mehr Bedarf machen, z.B. Pflegefälle. Oder wie der Ausgleich in einem Sozialstaat funktioniert.
Wenn die Sau durchs Dorf getrieben wird, wird es immer wieder interessant zu erfahren weshalb. Wenn die Sau einen guten Namen hat, dann kommt es auf Details nicht so an. Der Spiegel schildert, Daimler habe wegen bezieht sich auf Informationen, die kaum verwertbar sind. Vermutlich steht der Artikel nur im Spiegel, weil es irgendwie mit Daimler und Strafe zu tun hat.
Offenbar wurden zahlreiche Mercedes-Testfahrer als Scheinselbstständige beschäftigt. Wie das manager magazin berichtet, könnte diese Praxis den Autokonzern bis zu 20 Millionen Euro kosten.
Subunternehmer von Daimler haben Testfahrer als Scheinselbstständige beschäftigt – der Konzern zahlt nun Millionen nach.
In der Regel beschäftigt man ja seine Putzfrau schwarz. Oder? Ist nicht ganz legal, aber 65 innerorts wird auch sanktioniert und das machen trotzdem sehr viele. Das dumme vor allem: man findet ja keine legal arbeitende Putzfrau. Suchen Sie mal, die meisten wollen schwarz arbeiten (nein, die bekommen kein Hartz IV und verschleiern das, das kann ich mir nicht vorstellen, das würde …
Ein wirklich cooler Vorschlag kommt von Kerstin Andreae, die für die Grünen im Bundestag sitzt: Mindesthonorar für Selbständige. Dann also Tarifabschlüsse für Selbständige je nach Branche und Sozialversicherungsbeiträge auf die Rechnung. Interessant wäre dann die Branche zu bestimmen. Bauhauptgewerbe oder Gastro? Automobilindustrie oder Handwerk? Mal 20, mal 100 € pro Stunde.
kann man zertifizieren lassen hatte ich hier bereits geschrieben und hatte meine Zweifel. Das LSG NRW zweifelt auch. Ich zweifle an den HR-Abteilungen mancher Kliniken. Pflegekräfte, die auf einer Intesivstation selbstständig tätig waren, wurden als Arbeitnehmer eingestuft – Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 26.11.2014 (8 R 573/12).
ich habe vor kurzem über das MiLoG gelästert. Hintergrund war die Frage, wie mit verpflichtenden / freiwilligen Praktika umzugehen ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Antworten. Innerhalb kurzer Zeit – ich sag jetzt nichts mehr – unter [email protected] vielen Dank für Ihre E-Mail.
Herr Weselsky hat meinen blog gelesen 😉 Im Ernst, die GDL setzt ein Zeichen der Versöhnung. Ich bin beeindruckt. entweder war das der Plan, er hat etwas eingesehen oder zugehört – alles o.k. Ich habe …
Überraschende Wende im Bahnstreik: Die Lokführergewerkschaft GDL will den Arbeitskampf schon am Samstag beenden – als "Geste der Versöhnung".
Momentan streiken ja die Lokführer für das Fahrpersonal. Aber das ist nur der Aufhänger. Ich verstehe die GDL – irgendwie. Die Taktik verstehe ich nicht. Und auch nicht die Eile. Es gibt derzeit die hässliche “Hängt ihn höher”-Polemik von Focus und Bild, mit Telefonnummer und Foto des Privathauses. Und dann gibt es die Befürworterecke, die ordentlich auf Krawall gebürstet ist.
ich mag ja neue Gesetze. Das ist immer einiges zu tun. MiLoG heißt das neue Werk. Wie so oft: viel politischer Wille, lange überlegt und dann doch ein klein wenig Unklarheit. Ausgangspunkt ist § 22 Absatz 1 MiLoG § 22 Persönlicher Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Fortbildung und der Sinn Hin und wieder gebe ich Seminare. Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter. Arbeitsrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement. Ich nehme immer viel mit nach Hause, das mir beim Umgang mit Mandanten nützt. Ein Gefühl für den drückenden Schuh. Als Arbeitnehmeranwalt: ja, habe ich schon gehört.
Die freien Mitarbeiter in den freien Berufen sind nicht immer frei. Zahnärzte zum Beipiel. Dass der Beschluss des LAG Köln es überhaupt in die Veröffentlichung geschafft hat. Vermutlich, weil diese Beschlüsse so selten sind. Das muss es sein. Soweit in dem „Assistentenvertrag“ von freiberuflicher Tätigkeit bzw.
dann freut unter Umständen niemand “meine” Familienhelferin bekommt seit 2012 keine Aufträge mehr. Status unklar. Vor allem wegen LSG Berlin-Brandenburg – aktuell die Entscheidungen vom Juli 2014. Ein weiteres Beispiel aus dem Bereich “Feinheiten”. Familienhelfer ist nicht gleich Familienhelfer. Der erste Senat ist bei den selbständigen Familienhelfern auf “ja”.
Sozialrechtler sind keine “Sozialhilfe-Anwälte”, Sozialrechtler machen Arbeitslosensachen, Scheinselbständigkeit, Krankenversicherung, Rente, Unfallversicherung, Pflege, üblicherweise Elternunterhalt und z.B. auch private BU-Versicherungen. Oder Beitragsrecht. Und “Hartz-IV”. Natürlich wegen der vielen Streigkeiten recht viel Arbeitslosengeld II.
„Whatever can go wrong will go wrong.“ und dann geht es auch noch weiter. Der nicht ganz erwünschte Mitarbeiter will sein Geld. Noch mehr Geld. Für offene Monate. Gestern meinte ein Kollege, der Subunternehmer habe nach ständiger rechtsprechung die Pflicht alles zu tun, dass sein Gewerbe funktioniere.
Oder: Der kündigende Arbeitgeber Der Mitarbeiter nervt, „bringt die Leistung nicht“, klaut, ist unpünktlich, nie rasiert, frisiert und lügt? Oder so ähnlich? Aber er kündigt nicht? Aus Sicht des Arbeitnehmers: warum sollte er? Kein Job, dafür Sperrzeit. Das Klischee-Szenario: der Mitarbeiter macht ständig Fehler, dann ist er häufig krank, besonders montags und freitags.
Frage einiger CDMP-Kollegen: klagen denn alle Arbeitnehmer immer gegen eine Kündigung? Antwort des Anwalts: Normalerweise ja. Eine Kündigung, gegen die keine Klage erhoben wird, ist wirksam und endgültig. Ende, aus, keine Abfindung, keine Wiedereinstellung. Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Im Zweifel klagt man also sofort.
Kleine Erinnerung an Entscheidungen hier und hier des BSG zu den Bervollmächtigten in Statusfeststellungsverfahren u.a.: 2. Die Zurückweisung der Klägerin als Bevollmächtigte gemäß § 13 Abs 5 SGB X erfolgte auch unter Zugrundelegung der durch das RDG eingetretenen Rechtsänderungen (dazu unter a) rechtmäßig.
Es darf wieder gerechnet werden. In der Strafakte wird anhand der Richterbesoldung hochgerechnet. Ausgangsprodukt: 45 Jahre, R2, zwei Kindern. Macht im Jahr 76.000 €. Man kann das toppen. Richter am Landesarbeitsgericht mit ordentlich vielen Seminar-Auftritten und Einigungsstellen liegen bei ganz anderen Beträgen.