Am 17. 12. 2015 hat der Bundestag ein neues Gesetz im Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht beschlossen. Mit dieser Neuregelung können Verbraucher- und Wirtschaftsverbände sowie Wirtschaftskammern bei Verstößen von Unternehmen gegen verbraucherschutzrelevante Vorschriften des Datenschutzrechts Unterlassungsansprüche geltend machen.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshof ist Werbung in Autoreply-Nachrichten unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Hintergrund Bereits zweimal haben wir von diesem Rechtsstreit berichtet, der zunächst dem AG Bad-Cannstatt (Urteil vom 25. 04. 2014 – Az. 10 C 225/14) und dann dem LG Stuttgart (Urteil vom 04. 02. 2015 – Az.