Stein des Anstoßes war ein im Ausland gekaufter Teppich. Die Kläger hatten diesen während ihres Türkei-urlaubes im April 2005 gekauft. Im Jahr 2011 meldete sich die Lieferfirma und wies die Kläger darauf hin, dass sie den Teppich bei ihrer Ausreise nicht beim Zoll deklariert hätten. Dies sei bei einer Prüfung durch die Zoll- und Finanzbehörden festgestellt worden.
Aus einem Onlineartikel der Legal Tribune ONLINE vom 14.10.2014: Sollen Sexualdelikte und Morde härter bestraft werden? Dazu gibt es in der Legal Tribune Online einen interessanten Artikel. Knapp ein Drittel der Jurastudenten scheint hier tatsächlich die Todesstrafe als angemessen anzusehen. Diese und weitere Ansichten gehen aus einer interessanten Studie des Strafrechtspro …