Philippe Heinzke

  • Safe-Harbor: Sind Datenexporte in die USA noch möglich?

    Der EuGH hat die Safe-Harbor Entscheidung für unwirksam erklärt. Datenexporte nach EU-Standardverträgen und Binding Corporate Rules sind ebenfalls zu prüfen. Kontext der Safe-Harbor Entscheidung Personenbezogene Daten aus der Europäischen Union dürfen nach der Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG – DSRL) nur in Drittstaaten mit einem „angemessenen Schutzniveau“ übertragen werden.

    Philippe Heinzke/ CMS Hasche Sigle – 61 Leser –