Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in den Untersuchungen der Zinsderivat-Kartelle erste Bussen im Umfang von insgesamt CHF 99.1 Mio gegen verschiedene Grossbanken verhängt. Mit verschiedenen Banken wurden im Zuge dessen einvernehmliche Regelungen abgeschlossen, wobei die Verfahren gegenüber denjenigen Banken und Brokern weiterlaufen, die keine einvernehmliche Regelung abschliessen wollten.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine ausländische Herstellerin von sog. Warnblitzleuchten – elektronische Signalleuchten, die zum Beispiel von Polizei und Feuerwehr für die temporäre Signalisation auf Strassen verwendet werden – sowie deren Schweizer Generalimporteurin wegen der Verhinderung eines Parallelimportes gebüsst.
Mit Urteil vom 16. September 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Busse der Wettbewerbskommission gegen Nikon AG wegen unzulässigen vertikalen Gebietsabreden bestätigt. Nach den Feststellungen der WEKO Ende 2011 hatte Nikon durch Export- und Importverbote in den Verträgen mit Vertriebspartnern im In- und Ausland den Parallelhandel in die Schweiz behindert und so den Markt abgeschottet.
Mit Urteil vom 28. Juni 2016 (2C_180/2014) hat das Bundesgericht eine im Jahr 2009 gegen die Elmex-Herstellerin Gaba verhängte Busse der Wettbewerbskommission (WEKO) in der Höhe von CHF 4.8 Mio bestätigt. Der Entscheid des Bundesgerichtes stellt den ersten höchstrichterlichen Entscheid zur kartellrechtlich unzulässigen Verhinderung von Parallelimporten dar, und es ist gleichzeit …
Mit Urteil vom 17. Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine Verfügung der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) gegen Altimum SA aufgehoben. Nach Ansicht des BVGer wurde der Wettbewerb auf dem relevanten Markt trotz des Vorliegens einer vertikalen Abrede über Mindestverkaufspreise nicht erheblich beeinträchtigt. Mit Verfügung vom 20.
Mit Medienmitteilung vom 5. März 2015 gab die Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt, dass sie drei im Bereich Tunnelreinigung tätige Unternehmen gebüsst hat. Den Feststellungen der WEKO zufolge hatten sich die drei Unternehmen in den Jahren 2008 bis 2013 über Preise und Zuschläge in Submissionen abgesprochen, um öffentliche Aufträge nach Regionen untereinander aufzuteilen.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am Montag, 15. Dezember 2014 in einem Grundsatzentscheid beschlossen, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21. Oktober 2002 (Kfz-Bekanntmachung) beizubehalten. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit der bestehenden Bekanntmachung h …
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in ihrer zweiten Untersuchung zum Kreditkartenmarkt eine einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und den Verfahrensparteien genehmigt und das Verfahren damit abgeschlossen. Die Untersuchung betraf die sog. domestischen multilateralen Interchange Fees (DMIF) bei Kreditkarten, welche nun stufenweise von aktuell 0.9% auf 0.44% reduziert werden.
Am 1. Dezember 2014 tritt das “Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte” (SR 0.251.268.1) in Kraft. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU.
Die Revision des Kartellgesetzes hat in der Tagung der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 18. und 19. August 2014 in Bern eine weitere Wende erfahren. Die WAK-N hat die Revision des Kartellgesetzes – entgegen der ersten Lesung – zwar befürwortet, die Vorlage des Ständerates aber in wichtigen Punkten geändert.
Mit Verfügung vom 8. August 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und der AMAG Automobil- und Motoren AG genehmigt und damit gegenüber AMAG das laufende Verfahren zu Preisabsprachen für Neuwagen der Konzernmarken der Volkswagen-Gruppe abgeschlossen. Die am 22.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat mit Entscheid vom 14. Juli 2014 eine Busse in der Höhe von CHF 1.88 Mio. gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) verhängt. Nach den Feststellungen der WEKO hat SDA mit ausgewählten Medienunternehmen Abonnementsverträge mit Exklusivitätsrabatten abgeschlossen, dadurch ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und die Konkurrenz i …
Mit Verfügung vom 30. Juni 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine einvernehmliche Regelung zwischen Jura Elektroapparate AG (Jura) und dem Sekretariat der WEKO genehmigt und damit die gegen Jura laufende Untersuchung abgeschlossen. In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich Jura im Sinne des Leitentscheides der WEKO zum Online-Handel vom 11.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 15. Juli 2014 eine Untersuchung gegen verschiedene auf dem Markt für Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen tätige Unternehmen eröffnet. Es bestünden Anzeichen für einen kartellrechtlich unzulässigen Austausch von sensiblen Informationen zu Leasingraten und der Finanzierung von Fahrzeugen.
Das Binnenmarktgesetz (BGBM, SR 943.02) verpflichtet die Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben in Art. 5 Abs. 2 BGBM dazu, Vorhaben für umfangreiche öffentliche Beschaffungen sowie die Kriterien für Teilnahme und Zuschlag öffentlich auszuschreiben. Mit Empfehlung vom 30. Juni 2014 gelangt die Wettbewerbskommission (WEKO) diesbezüglich zum Schluss, dass Art.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 31. März 2014 wegen möglichen Absprachen im Devisenhandel eine Untersuchung gegen die Schweizer Banken UBS AG und Credit Suisse AG, die Zürcher Kantonalbank, die Bank Julius Bär & Co. AG sowie die ausländischen Finanzinstitute JP Morgan Chase & Co., Citigroup Inc., Barclays Bank plc. und Royal Bank of Scotland Group plc. eröffnet.