Matthias A. Jelenewski

  • Ausnahmegenehmigung von Gurtanlegepflicht?

    Eine Ausnahme von der Gurtanlegepflicht des § 21a Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur in besonders dringenden Fällen und unter strengen Anforderungen an den Nachweis ihrer Notwendigkeit zulässig. Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurts hat ein Kraftfahrzeugführer oder Mitfahrer nur dann, wenn die Benutzung aus gesundheitli

    Matthias A. Jelenewski/ Härlein + Kollegen Rechtsanwälte Blog – 21 Leser –

Über den Autor

  • Matthias A. Jelenewski
  • Rechtsanwalt Matthias A. Jelenewski ist Rechtsanwalt in Nürnberg. Er beschäftigt sich unter anderem schwerpunktmäßig mit dem Sozialrecht und dem Miet- und WEG-Recht.
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