Das Arbeitsgericht Berlin hat einen Arbeitgeber dazu verurteilt, einem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Der Anteil der befristet beschäftigten Arbeitnehmer steigt stetig. In der Mehrzahl werden heute Arbeitsverträge zunächst nur befristet abgeschlossen.
Geradezu eine Sollbruchstelle ist immer wieder die Verpflichtung von Betriebsratsmitgliedern sich zur Betriebsratsarbeit abzumelden. Diese Verpflichtung soll dazu dienen, dass der Arbeitgeber den Arbeitsausfall des Betriebsratsmitglieds organisieren kann und damit Gelegenheit hat Störungen im Betriebsablauf zu verhindern. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden.
Fall: Der Betriebsrat wendete sich an den Arbeitgeber wegen des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung über “Maßnahmen zur Wärmeentlastung in den Arbeitsräumen der Arbeitgeberin gemäß § 3 a ArbStättVO in Verbindung mit Ziff. 3.5 des Anhangs bei Überschreiten der Temperaturen von 26 °C, 30 °C und 35 °C”. Arbeitgeber bestreitete das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Bekanntlich beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Bei einem großen Teil der Beschäfitgen ist ein befristeter Arbeitsvertrag die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsgericht Berlin hat nunmehr in zwei Urteilen entschieden, dass Befristungen bei der Bundesagentur unwirksam sind.
Das Problem: Arbeitgeber haben im Gesundheitsschutz umfangreiche Verpflichtungen. Diesen kommen sie häufig nur ungenügend nach. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Einrichtung vom Arbeitsschutzausschuss. Nach § 11 Satz 1 ASiG ist ein Arbeitgeber bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Das Problem: Im Laufe eines langen Arbeitslebens nimmt die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers ab. Manchmal erwischt einen Arbeitnehmer auch eine Krankheit. Das ist ganz normal. Aber was, wenn dadurch auf absehbare Zeit die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen teilweise nicht mehr erfüllt werden können? Ist das ein Fall der Unmöglichkeit? Darf der Arbeitgeber eine personebed …