Am 09.03.2016 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Datendschutzverstoß vorliegt, wenn ein Internetseitenbetreiber einen Facebook-Like-Button („Gefällt mir“) auf seiner Seite nutzt (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.2016, Az.: 12 O 151/15). Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen das Unternehmen Fashion ID aus Düsseldorf.
Details Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (IT-Recht) Kategorie: Datenschutzrecht Veröffentlicht: 03. April 2016 In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Hamburg nun mit Entscheidung vom 10.03.2016 (Az. 312 0 127/16) entschieden, dass der Einsatz von Google-Analytics rechtswidrig ist und von Wettbewerbern abgemahnt werden kann, wenn der Internetseiten- bzw.
Details Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (IT-Recht) Kategorie: Sonstiges Veröffentlicht: 24. Januar 2016 Pünktlich zum Jahreswechsel haben unsere Kooperationspartner von DURY Rechtsanwälte eine FAQ zu Markenanmeldungen auf www.Markenportal.net gestartet. Dort erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen, die sich in Zusammenhang mit Markenanmeldungen stellen.
Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 28.4.2015 (Az.: 425 C 1013/15) rechtskräftig entschieden, dass zumindest in den Fällen, in denen der Kunde über die „Sofort-Kaufen”-Funktion eines Online-Shops eine aus verschiedenen Elementen bestehende Couch, die in 17 verschiedenen Farben und 578 verschiedenen Kombinationen geliefert werden kann, bei der Bestellung im Internet be …
Das AG Siegburg hatte mit Urteil vom 25.09.2014 zum Theme Ausschluss des Widerrufsrechts bei Online-Bestellungen auf Kundenspezifikation einen Sachverhalt zu entscheiden, der sich noch nach altem Recht vor dem 13.06.2014 richtete (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a.F.). Eine weitgehend identische Regelung findet sich aber auch in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.
Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 23.09.2014 (Az.: – 6 U 113/14) entschieden, dass eine AGB-Klausel, in der undifferenziert die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts als Vertragsgrundlage auch gegenüber Verbrauchern vereinbart wird, im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksam ist.
Das Amtsgericht Mettmann hatte einen Fall bzgl. eines Amazon-Marketplace Verkäufers zu entscheiden, der nach einem Widerruf eines Tapetenkaufs einen Wertersatzanspruch gegen den Kunden geltend machen wollte. Zusammenfassend kann man folgende Leitsätze aus dem wenig überraschenden Urteil bilden: 1. Nach alter Rechtslage gem. § 355 Absatz 2 Satz 1 und § 355 Absatz 3 Satz 1, 126b BGB a.F.
Die Buttonlösung wurde im Sommer 2012 in den § 312g BGB a.F. (jetzt: §312j BGB) aufgenommen. Dort ist eigentlich klar geregelt, wie ein Bestellbutton in einem Online-shop zu beschriften ist. Laut Gesetzesbegründung zu § 312g BGB a.F. sollen auch die Beschriftungen “kaufen” oder “kostenpflichtigen Vertrag schließen” zulässig sein.
Des Kammergericht Berlin hat am 27.6.2014 entschieden, dass grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Verpflichtung eines Unternehmens besteht, Verbraucher im Einzelnen über die tatsächlichen Umstände der Unzumutbarkeit des Rückbaus eines individuell konfigurierten Notebooks und den damit verbundenen Ausschluss des Widerrufsrechts aufzuklären (Az.: 5 U 162/12).
Das Kammergericht Berlin hat am 27.6.2014 entschieden, dass grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Verpflichtung eines Unternehmens besteht, Verbraucher im Einzelnen über die tatsächlichen Umstände der Unzumutbarkeit des Rückbaus eines individuell konfigurierten Notebooks und den damit verbundenen Ausschluss des Widerrufsrechts aufzuklären (Az.: 5 U 162/12).
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 16.1.2014 (Az.: 19 U 149/13) entschieden, dass ein Vertrag über Suchmaschinenoptimierung als Dienstvertrag zu behandeln ist, auch wenn Ziel des Vertrages ist die Auffindbarkeit einer Internetseite zu verbessern und das Nutzerverhalten zu analysieren. (eigener Leitsatz nach Hinweisbeschluss des LG Köln, 16.1.2014 – Az.: 19 U 149/13) Aus den Gründen I.
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 16.1.2014 (Az.: 19 U 149/13) entschieden, dass ein Vertrag über Suchmaschinenoptimierung als Dienstvertrag zu behandeln ist, auch wenn Ziel des Vertrages ist die Auffindbarkeit einer Internetseite zu verbessern und das Nutzerverhalten zu analysieren. (eigener Leitsatz nach Hinweisbeschluss des LG Köln, 16.1.2014 – Az.: 19 U 149/13) Aus den Gründen I.