Das Landgericht Trier hat in seinem Urteil vom 24.03.2016 zum Aktenzeichen 7 HK O 41/15 entschieden, dass veganer „Pflanzenkäse“ kein Käse ist und nicht als solcher beworben werden darf. Die Bezeichnung „Käse“ sei tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Trier einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eif …
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat eine Entscheidung der Kommission bestätigt, wonach das Unternehmen Dextro Energy keine gesundheitsbezogenen Angaben hinsichtlich des Verzehrs von Glucose machen darf (Urt. v. 16.03.2016, Az. T-100/15). Das Unternehmen, welches fast vollständig aus Glucose bestehende Produkte herstellt, wollte diese mit Hinweisen bewerben, wonac …
Blog der Anwaltskanzlei RBB & Partner GbR Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Tee mit gesundheitsbezogenen aber auch krankheitsbezogenen Angaben ein. Die Anbieter der Tees bewerben ihre Produkte im Internet mit zahlreichen nicht zugelassenen und wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben.
Das Landgericht Duisburg hat entschieden, dass eine große, in Deutschland ansässige Discounter-Kette geschwärzte grüne Oliven nicht als schwarze Oliven bewerben darf. Das Gericht schloss sich damit der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, der die entsprechende Werbung als irreführend kritisiert hatte.
Blog der Anwaltskanzlei RBB & Partner GbR Werbung für Früchtequark stellt keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Werbeslogan “So wichtig wie das tägliche Glas Milch!” nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.
Blog der Anwaltskanzlei RBB & Partner GbR Ein Automat, der Rohmilch an Verbraucher abgibt, darf nur dort aufgestellt werden, wo die Milch gewonnen wird. Das hat der für das Lebensmittelrecht zuständige 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 16. Juni 2014 entschieden.
Blog der Anwaltskanzlei RBB & Partner GbR Lebensmittel, die der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Nur wenn Angaben in einer anderen leicht verständlichen Sprache erfolgen und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt ist, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Blog der Anwaltskanzlei RBB & Partner GbR Eine Privatbrauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe “vitalisierend” bewerben, weil dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 20.05.2014 zum Aktenzeichen 4 U 19/14.