In einem vor dem LG Berlin geführten Verfahren ging es um die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch wegen Rechtsmissbräuchlichkeit als unzulässig abgewiesen werden kann. Vorliegend begehrte die Klägerin die Unterlassung von Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung, da dies einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb darstellt, mithin eine Verletzung eines absol …
multimediarechtler erstreiten erfolgreich Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails nach angeblicher Gewinnspielteilnahme Wahrscheinlich hat das fast jeder schon mal getan: im Zuge eines Gewinnspiels eingewilligt, dass die ausführende Firma ihm Werbe-E-Mails schicken darf. Nicht unbedingt, weil er Interesse an Werbung hätte, sondern eher weil er gehofft hat, das würde seine …
Der Bundesgerichthof hatte vor kurzem einen Fall zu entscheiden, in dem Quell des Ärgers eine sog. Auto-Reply-Nachricht war, die Werbung enthielt (BGH, Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 134/15). Der klagende Verbraucher erhielt, nachdem er seiner Versicherung per Mail gekündigt hat, von dieser ein automatisch generiertes Antwortschreiben.
EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie hiermit herzlich zu unserer Informationsveranstaltung IT-Sicherheit verbindet! am 17.03.2016 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Private Office Berlin, Marburger Str. 2, 10789 Berlin einladen. Darum geht’s: Die Digitalisierung der Wirtschaft hat bereits in vielen Bereichen begonnen und lässt Unternehmer häufig irritiert zurück.
Der Gesetzgeber hat neue Bestimmungen zum Fernabsatzrecht erlassen, die vor allem Betreiber von Online-Shops treffen und ab dem 14.06.2014 in Kraft treten (EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (VRRL)). Um Abmahnungen vorzubeugen und den eigenen Betrieb rechtskonform zu gestalten, nutzen wir die Gelegenheit, Ihnen die künftige Rechtslage kurz vorzustellen.