Im Leitentscheid vom 30. November 2016 äusserte sich das BGer zur Zulässigkeit einer Ausnahmebewilligung für die Errichtung einer Baute im Gewässerraum. Streitgegenstand war der geplante Abbruch und die Errichtung eines neuen Wohnhauses im zur Gemeinde Altendorf gehörenden Weiler Seestatt. Gegen das Bauprojekt erhoben u.a. A.A., B.A., C.A. und D.A.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 14. Dezember 2016 befasste sich das BGer mit einer Beschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung über das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Die Vorlage wurde gemäss den vorläufigen amtlichen Endergebnissen mit 65.5 % Ja-Stimmen angenommen.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 9. November 2016 nahm das BGer Stellung zur Zuweisung des Hotels Schweizerhof in Luzern zur Tourismuszone. Die Zuweisung hat u.a. zur Folge, dass 20 % der tatsächlich touristisch genutzten Fläche voraussetzungslos für Wohn- und Arbeitsnutzungen umgenutzt werden können.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 11. November 2016 äusserte sich das BGer zur Zulässigkeit eines durch X. angebotenen Parkservice (service de voiturier et valet de parking) auf dem Gelände des Flughafens Genf. Die Tätigkeit von X. wurde verboten, weil er über keine Konzession verfügte und es durch den Parkservice zu Behinderungen auf Kurzzeitparkplätzen kam, …
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 17. Oktober 2016 äusserte sich das BGer zum ersten Mal zur kostenlosen Zuteilung vom Emissionsrechten. Die X. AG produziert Dämmprodukte aus Steinwolle und wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet. Gleichzeitig verfügte das BAFU, dass die X.
Im Verfahren 1C_346/2014 bot sich dem BGer die Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit der geplanten Windparkzone Schwyberg zu äussern. Die Schwyberg Energie AG will auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg neun Windenergieanlagen des Typs Enercon W-82 (Turmfussbreite: 7,5 m; Höhe: 140 m; installierte Leistung: 2 MW) errichten.
Im Urteil vom 18. Oktober 2016 nimmt das BGer Stellung zum Gesuch des Vereins “al Huda” zur Führung einer Privatschule mit Kindergartenstufe in Volketswil. Nachdem das Volksschulamt des Kantons Zürich das Gesuch abwies, gelangte der Verein “al Huda” bis vor BGer, welches die Beschwerde ebenfalls abweist.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 12. Oktober 2016 nahm das BGer Stellung zum Konzessionsgesuch “Überleitung Lugnez” der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ). Das Konzessionsprojekt “Überleitung Lugnez” umfasst fünf neue Wasserfassungen im oberen Lugnez und würde zu einer zusätzlichen Stromproduktion von jährlich rund 80 GWh führen.
Im Urteil vom 20. September 2016 musste sich das BGer mit der Frage beschäftigen, ob das in der Landwirtschaftszone liegende Restaurant Bolgen Plaza in Davos über eine rechtskräftige Bewilligung für den Betrieb bis 23.00 Uhr verfügt. Bedingt durch ein Urteil des BGer aus dem Jahr 2012 beschränkte der Kleine Landrat der Gemeinde Davos die Öffnungszeiten des Bolgen Plaza auf die Zeit von 10.
Das «Bolgen Plaza», eine der bekanntesten Après-Ski-Bars Graubündens, muss nach 20 Jahren nun schon um 19 Uhr schliessen.
Im Urteil vom 15. September 2016 äusserte sich das BGer zur Zulässigkeit der Erhöhung der CO2-Abgabe auf Fr. 60.– pro Tonne CO2. Anlass für das Urteil war eine Steueranmeldung/Veranlagungsverfügung der Oberzolldirektion aus dem Jahr 2014. Adressatin der Veranlagungsverfügung war die X. AG, welche als nach dem Mineralölsteuergesetz steuerpflichtige Person auch die CO2-Abgabe zu entrichten hat.
Im Urteil vom 21. September 2016 nahm das BGer Stellung zum Ausführungsprojekt Umfahrung Näfels. Im Jahr 2012 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Glarus das Ausführungsprojekt einer Umfahrung von Näfels. Das Vorhaben umfasst den Bau eines neuen zweispurigen Hauptverkehrsstrassenabschnitts von rund 2,8 km.
Erfolg für die Glarner Regierung: Das Bundesgericht spricht sich für den Bau der Umfahrungsstrasse Näfels aus.
Die Vereinigte Bundesversammlung hat Marie-Chantal May Canellas (CVP) und Daniela Viscione (SVP) zu Bundesrichterinnen gewählt. Sie ersetzen die beiden abtret …
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 23. Juni 2016 äusserte sich das BGer zum Einsichtsgesuch des Journalisten A. beim Bundesamt für Rüstung (armasuisse). Per E-Mail ersuchte der Journalist der SonntagsZeitung/Le Matin Dimanche die armasuisse um Einsicht in die Outlook-Agenda 2013 und 2014 des ehemaligen Rüstungschefs B. Mit Verfügung vom 1.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 27. Juni 2016 hatte das BGer die Frage zu beurteilen, ob das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic (Swissmedic) dem Gesuchsteller B. Zugang zum Zulassungsentscheid für das Medikament C. und zu den entsprechenden Zulassungsunterlagen gewähren muss. Swissmedic entsprach dem Gesuch des B.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 3. Juni 2016 beschäftigte sich das BGer mit der Tessiner Verfassungsinitiative zur Fusion von Locarno mit 17 umliegenden Gemeinden und Bellinzona mit 16 umliegenden Gemeinden. Im Jahr 2012 wurde die von über 11’000 Stimmbürgern unterzeichnete Verfassungsinitiative “Avanti con le nuove città di Locarno e Bellinzona” eingereicht.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 22. Juni 2016 äusserte sich das BGer zu einer auf den Versand alkoholischer Getränke erhobenen Abgabe. Die im Kanton Waadt domizilierte X. AG vertreibt alkoholische Getränke, weshalb ihre Tätigkeit durch die Behörden einer Bewilligungspflicht unterstellt wurde.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 16. Juni 2016 äusserte sich das BGer zur Entbindung eines Arztes vom Berufsgeheimnis. Einige Tage nach der Geburt ihres Kindes starb D., welche zuvor positiv auf HIV getestet wurde, an den Folgen einer Lungenentzündung. Der Ehemann und das Kind von D. strengten einen Haftpflichtprozess gegen die behandelnde Ärztin, Dr. med. A., an.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 26. Mai 2016 liess sich das BGer zur Zulässigkeit der Vergrösserung der Bauzone in der Gemeinde Orbe im Kanton Waadt vernehmen. Im Sommer 2013 beschloss die Gemeinde Orbe eine Revision des Teilzonenplans “Taborneires-Ducats-Passon”. Dabei sollte die Industriezone zulasten der Landwirtschaftszone um 42’000 m2 erweitert werden.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 24. Mai 2016 befasste sich das BGer mit der Anfechtung einer Kostenregelung in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Im Nachgang an dieses Urteil legte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) mit Verfügung vom 12. Februar 2015 die anrechenbaren Kapitalkosten der Übertragungsnetz Basel/Laufenburg AG neu fest. Mit Eingabe vom 16.
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 18. Mai 2016 liess sich das BGer zum Zugang zu den vom Öffentlichkeitsprinzip erfassten Dokumenten vernehmen. Im Jahr 2012 ersuchte Bundeshausredaktor A. die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) um Einsicht in die Liste der Anzahl von Amtshilfegesuchen im Steuerbereich, aufgeschlüsselt nach den gesuchstellenden Staaten.