In Lizy-sur-Ourcq, klar: Frankreich; trug sich eine ungewöhnliche Geschichte zu. Ein älterer Herr – 84 – schaute seinen Freunden beim Pètanque-Spiel zu. Da tippte ihm – KEIN SCHERZ – die fünf Tonnen schwere Elefantendame Tanya mit dem Rüssel auf die Schulter. Der Herr stolperte, fiel – tatsächlich – unglücklich um – und erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Oskar Lafontaine trieb sich dort angeblich herum http://www.welt.de/print-welt/article568128/In-der-Wahl-der-Gefaehrten-nicht-immer-waehlerisch.html und unser Kläger hatte dort einen Teil seines „Schonvermögens“ http://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermoegen ausgegeben. Da er von der Erbsch …
„Dicke……. usw“. Die Frau war tatsächlich von einem gemeinnützigen Verein abgelehnt worden, weil sie zu dick sei („im jetzigen Zustand wären sie natürlich kein vorzeigbares Beispiel“). Das war beweisbar. Aber ist das ein Umstand, der zum Schadensersatz verpflichtet? Fällt dass unter das Thema „Behinderung“ wie der Anwalt vortrug Was ist überhaupt dick? 83 Kilo bei 1,70m Größe? Keine Ahnung.