Zwei Fundstücke aus aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: “Der Kläger ist seit Dezember 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er befindet sich seit dem 19. Juli 2013 aufgrund eines Unterbringungsbefehls (§ 126a StPO) des Amtsgerichts R. im Bezirkskrankenhaus S. […] Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Kläger am 17.