Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat einen 10-Punkte-Plan zur Vermeidung von Infektionen und Antibiotika-Resistenzen vorgelegt. Corinna Engelskirchen, Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Behandlungsfehler in der Gynäkologie Es ist sehr begrüßenswert, dass sich die Politik endlich mit der Gefahr resistenter Erreger auseinandersetzt.
Trotz einer möglicherweise fehlerhaft nicht erkannten Schwangerschaft besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die behandelnde Gynäkologin, so ein Urteil des OLG Oldenburg vom 18.11.2014 – Az. 5 U 108/14. Im vorliegenden Fall begab sich die 41-jährige Klägerin in die gynäkologische Behandlung der beklagten Ärztin und bat darum, das Vorliegen einer Sc …
Immer wieder hören wir von unseren Mandanten den Satz: „Das hat mir der Arzt aber vorher nicht gesagt.“ Eine Aussage, die sich auf das Aufklärungsgespräch bezieht. Es gibt zwei Arten von Aufklärungsgesprächen: Zum einen die Selbstbestimmungs- bzw. Eingriffsaufklärung, sozusagen das „Kerngespräch“, und zum anderen die Sicherungs- bzw. therapeutische Aufklärung.