Nicht immer verläuft eine ärztliche Behandlung für den Patienten zufrieden stellend, nicht immer liegt jedoch ein ärztlicher Fehler vor. Es ist häufig Patienten nur schwer zu vermitteln, dass eine ärztliche Maßnahme keine Besserung, manchmal sogar eine Verschlechterung mit sich bringt und kein Schmerzensgeld zu erreichen sein soll.
Jede medizinische Maßnahme bedarf der Einwilligung, um keine strafrechtlich relevante Körperverletzung zu sein. Eine Einwilligung kann nur wirksam erfolgen, wenn dieser eine entsprechende Aufklärung vorausging. Bei einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung besteht zudem ein besonderes umfangreiches Aufklärungserfordern …
Gesetzlich Krankenversicherte genießen nach dem Prinzip der Sachleistung den Vorzug, dass ihnen im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung keine Rechnung gestellt wird. Der Patient wird für gewöhnlich im Krankenhaus aufgenommen, dort mehr oder weniger zu seiner Zufriedenheit behandelt und wieder nach Hause entlassen.
Die Rechtsprechung aus dem Bereich des Krankenhausrechtes hat immer wieder Auswirkungen, auch auf den einzelnen Patienten. Also wundern Sie sich daher nicht, wenn Sie künftig ein Krankenhausarzt auf Einweisung Ihres niedergelassenen Arztes nicht behandeln möchte, sondern Sie wieder zurückschickt.